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Weitergabe v. Daten von Behördenbriefen

Dies ist eine Diskussion zu Weitergabe v. Daten von Behördenbriefen innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 23:33
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Weitergabe v. Daten von Behördenbriefen

Hallo,

angenommen die Behörden, bzw. BMAS nimmt seit Jahren (4!) wissentlich in Kauf, dass Bescheide auf Grund von Softwarefehlern falsch berechnet werden und den Berechtigten zu wenig Leistungen erbracht werden.

Der Leistungsträger bestätigte dies, auch gegenüber des BMAS.
Das BMAS nimmt ebenfalls Stellung. Es gibt also Schriftverkehr.

Wenn man diese Briefe der Behörde und des BMAS an die Presse weitergeben möchte, müssten dann bestimmte Daten geschwärzt werden?

Z.B.
a) Name und Anschrift der Behörde?
b) Name des Sachbearbeiters/Unterzeichners?

Und noch eine OT-Frage, falls das zufällig jemand weiß:
Gibt es eine übergeordnete Stelle, wo man sich über dieses Vorgehen beschweren kann (außer Bundestag, Parteien o.ä.)
Also eine Art Ombudsmann oder europ. "Behörde"
__________________
IANAL (Ich bin kein Anwalt) Meine Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zu Stande. Ich gebe hier lediglich meine Meinung und persönliche Einschätzung wieder. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.
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Alt 09.09.2010, 19:42
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AW: Weitergabe v. Daten von Behördenbriefen

der sachbearbeiter wird mit sicherheit in seinem persönlichkeitsrecht verletzt

http://www.datenschutz-praxis.de/fac...-pranger-sein/
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 23:34
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AW: Weitergabe v. Daten von Behördenbriefen

Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort!

Dass die Nennung des SB geschwärzt werden muss dachte ich mir auch.

Die betreffende Behörde darf man vemutlich nennen? Sieht man ja häufig im TV.
__________________
IANAL (Ich bin kein Anwalt) Meine Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zu Stande. Ich gebe hier lediglich meine Meinung und persönliche Einschätzung wieder. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 08:00
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AW: Weitergabe v. Daten von Behördenbriefen

Zitat:
Zitat von Diphda Beitrag anzeigen
Die betreffende Behörde darf man vemutlich nennen? Sieht man ja häufig im TV.
.. kommt drauf an, ob die behauptungen alle wahr und beweisbar sind - keine ahnung was ein guter anwalt (der behörde) alles "rausholen" kann
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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