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Vorratsdatenspeicherung

Dies ist eine Diskussion zu Vorratsdatenspeicherung innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 23.10.2011, 17:11
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Vorratsdatenspeicherung

Hallo @ alle,

ich habe mich ein wenig informiert, aber die Informationen sind teilweise sehr widersprüchlich, daher kurz ein paar Fragen:
- Ist die Vorratsdatenspeicherung nun durch den BGH gekippt oder nicht ? Wird zur Zeit auf Vorrat gespeichert oder nicht ?
- Es heisst mehrfach, die Daten seien zur Verfolgung "schwerer Straftaten" bestimmt; was sind solche schwere Straftaten ?
- Fiktiver Fall: Angenommen A und B sind ein Ehepaar, es kommt zur Scheidung, A schreibt B eine SMS mit Inhalt "Doofe ...", B beschwert sich bei Polizei, A sagt vor Polizei "Ich habe die SMS nicht geschrieben, ich hatte mein Handy gar nicht bei mir"; würde man hier schon mittels Vorratsdatenspeicherung den Absendeort der SMS feststellen lassen oder wäre das im Sinne der Vorratsdatenspeicherung noch eine Bagatelle ?

Und wie wird das eigentlich in anderen Ländern gehandhabt ? Und wenn es zum Beispiel im Land xy eine Vorratsdatenspeicherung gibt, werden dann auch meine Daten dort gespeichert, wenn ich dort z.B. Urlaub mache ?

Gruß

Stefan
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  #2 (permalink)  
Alt 24.10.2011, 22:55
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AW: Vorratsdatenspeicherung

Zitat:
Zitat von Stefan074D Beitrag anzeigen
Hallo @ alle,

ich habe mich ein wenig informiert, aber die Informationen sind teilweise sehr widersprüchlich, daher kurz ein paar Fragen:
- Ist die Vorratsdatenspeicherung nun durch den BGH gekippt oder nicht ?
Durchs Bundesverfassungsgericht, nicht durch den BGH. Und das BVerfG hat nicht die Vorratsdatenspeicherung an sich beanstandet, sondern das in Deutschland 2007 beschlossene Gesetz dazu für verfassungswidrig befunden. Da es noch kein neues Gesetz gibt, gibt es im Moment in D keine Gesetzesgrundlage, die eine Vorratsdatenspeicherung seitens der Provider vorschreibt, es gelten insofern die übliche Datenschutzvorschriften, und die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften für den Zugriff der Ermittlungsbehörden auf Telekommunikation und Telekommunikationsdaten.

Zitat:
- Es heisst mehrfach, die Daten seien zur Verfolgung "schwerer Straftaten" bestimmt; was sind solche schwere Straftaten ?
Genau das ist der Knackpunkt. Es fehlt eine abschließende Definition. Was man in jedem Fall wohl sagen konnte/kann/wird können: alles, das nicht mal Verbrechen ist, sondern nur Vergehen, wird man nicht als "schwere Straftat" ansehen können.
Zitat:
- Fiktiver Fall: Angenommen A und B sind ein Ehepaar, es kommt zur Scheidung, A schreibt B eine SMS mit Inhalt "Doofe ...", B beschwert sich bei Polizei, A sagt vor Polizei "Ich habe die SMS nicht geschrieben, ich hatte mein Handy gar nicht bei mir"; würde man hier schon mittels Vorratsdatenspeicherung den Absendeort der SMS feststellen lassen oder wäre das im Sinne der Vorratsdatenspeicherung noch eine Bagatelle ?
Eine Beleidigung wird man wohl kaum als "schwere Straftat" ansehen können.

Zitat:
Und wie wird das eigentlich in anderen Ländern gehandhabt ?
Sehr, sehr, sehr unterschiedlich.

In China anders als in der Schweiz, in Deutschland anders als in den USA.

(In den USA gibt es, bei ca. 312 Millionen Einwohnern, übrigens im Laufe eines Jahres deutlich weniger richterlich angeordnete Telefonüberwachungen durch Polizei und Ermittlungsbehörden als in Deutschland mit ca. 82 Millionen Einwohnern... Dafür dürften die US-Geheimdienste weltweit in Sachen Terrorabwehr & Co. deutlich aktiver bei der Telekommunikationsüberwachung sein als die deutschen Geheimdienste; man denke nur an die NSA und "Echelon"...)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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