Dies ist eine Diskussion zu Videoüberwachung in Privatem Lebensmittelladen innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Videoüberwachung in Privatem Lebensmittelladen |
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| AW: Videoüberwachung in Privatem Lebensmittelladen der kunde muß informiert werden (kamera gut sichtbar, oder schild an die tür: laden wird überwacht ...) pinpad von der kasse sollte nicht gefilmt werden (hatte ein "laden" schon mal probleme damit) und es gilt regeln für überwachung bzw. speicherung einzuhalten https://www.datenschutzzentrum.de/download/br_video.pdf
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Videoüberwachung in Privatem Lebensmittelladen Es muss bloß die kassenschublade gefilmt werden da immer Geld aus der Kasse fehlt das Tasten Pat würde ausen vor bleiben Das heist ich muss die Arbeiter davon unterrichten das eine Kamera Vorort ist |
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| AW: Videoüberwachung in Privatem Lebensmittelladen überwachung von arbeitnehmern wird auch zu problemen führen .. wieso gibt es keine ordentliche kassenübergabe ? und hier sind nur fiktive fälle erlaubt - also nix mit "ich"
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Videoüberwachung in Privatem Lebensmittelladen Doch doch Aber es fehlt immer bei der selben Person Geld deswegen weil irgendwie muss man es ja beweisen können weil wenn jemand zum aufpassen kommen würde fällt es auf da der laden sehr klein ist und sehr übersichtlich ist |
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| AW: Videoüberwachung in Privatem Lebensmittelladen bei einer kassen übergabe wird der anfangsbestand und der endbestand an geld ermittelt und notiert und nach der "schicht" aus der kasse die summe aller käufe gegengerechnet .... das minus hat der angestellte zu tragen - klappt natürlich nur, wenn nur einer die kasse bedient im fraglichen zeitraum ....
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Videoüberwachung in Privatem Lebensmittelladen Arbeitsgericht Düsseldorf, 11 Ca 7326/10 http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/...l20110503.html Leitsätze: Arbeitsrecht Leitsätze:1. Die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern verletzt nicht nur § 6b Abs. 2 BDSG, sie verstößt auch gegen die gesetzlichen Vorgaben aus §§ 6b Abs. 1, 32 BDSG, wenn nicht bereits vor dem Überwachungseinsatz ein räumlich und funktional konkretisierter Verdacht einer Straftat besteht, der sich auf den betroffenen Arbeitnehmer oder eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern richtet. Eine allgemeine Vermutung, dass im Betrieb Straftaten von Mitarbeitern begangen werden, reicht nicht aus. 2.Ein derartiger Verstoß stellt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des überwachten Arbeitnehmers dar, der durch eine Verwendung der gewonnen Daten in einem gegen ihn gerichteten arbeitsgerichtlichen Verfahren noch perpetuiert würde. Das gewonnene Videomaterial darf daher prozessual nicht verwertet werden (Beweisverwertungsverbot).
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Videoüberwachung in Privatem Lebensmittelladen Zitat:
Wenn es einen Betriebsrat in dem Unternehmen gibt, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht. Für die Kunden muß die Kameraüberwachung erkennbar sein, am sinnvollsten durch ein Hinweisschild.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Videoüberwachung in Privatem Lebensmittelladen Zitat:
Eine offene Videoüberwachung dürfe eine sehr wirksame Methode sein, um "diebisches Personal" abzuschrecken. Eine "heimliche Videoüberwachung" der Mitarbeiter kann übrigens durchaus zulässig sein, nämlich dann, "wenn die Überwachung für den Arbeitgeber das einzige Mittel ist, um eine schwere Straftat oder eine schwere Verfehlung zu seinen Lasten nachweisen zu können".(Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 51/02) Ebenso kann es ausreichen, bei konkreten Verdachtsfällen den Betriebsrat zu informieren und seine Zustimmung einzuholen, die einzelnen Mitarbeiter müssen unter bestimmten Umständen nicht vorher informiert werden, auch wenn die Überwachung ihnen gilt. Im Regelfall geht "heimlich" aber nicht.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Videoüberwachung in Privatem Lebensmittelladen .. liebster tommy, ich habe mir tatsächlich sorgen um dich gemacht, schon mehrere beiträge und du hast keinen kommentar dazu gegeben...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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