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Videomaterial

Dies ist eine Diskussion zu Videomaterial innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 30.11.2009, 20:36
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Videomaterial

Folgende fiktive situation:

lehrer S nimmt videomaterial einer vorstellung der klasse X in sport auf. X spricht sich dagegen aus und ist mit 1. der aufnahme A nicht einverstanden und wenn A doch geschieht mit der weiterverbreitung W bzw des speicherns S des videos.
1.darf S X aufnehmen ohne einverständnis E?
2.darf S wenn 1. rechtlich ok ist z.b. auf dem Pc speichern?
2. 2. wenn ja...muss er es nach einbeziehung in die noten nach wunsch X löschen?
3. darf wenn sowohl 1. als auch 2. legal sind und 2.2. nicht eintrifft S A anderen klassen Y unzensiert ergo gesichter etc. noch vollkommen erkennbar allerding ohne nennung der namen der jeweiligen aufgenommenen schüler der klasse X rechtlich gesehen zeigen?

rasche antwort wäre nett
mfG
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  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2009, 07:38
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AW: Videomaterial

hallo schülerlein,

in diesem forum sind fragestellungen in der "ich"-form nicht erlaubt, da es dann eine rechtsberatung wäre und die ist in germany nur gegen bezahlung erlaubt ...

aber du bekommst mit sicherheit (kostenlosen) rat und hilfe entweder beim datenschutzbeauftragten deiner schule bzw dem landesbeauftragten für datenschutz deines bundeslandes (kontaktadresse findest du im internet)

www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.12.2009, 14:46
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AW: Videomaterial

siehe problembeschreibung...=verallgemeinert...was wäre wenn:

lehrer S nimmt videomaterial einer vorstellung der klasse X in sport auf. X spricht sich dagegen aus und ist mit 1. der aufnahme A nicht einverstanden und wenn A doch geschieht mit der weiterverbreitung W bzw des speicherns S des videos.
1.darf S X aufnehmen ohne einverständnis E?
2.darf S wenn 1. rechtlich ok ist z.b. auf dem Pc speichern?
2. 2. wenn ja...muss er es nach einbeziehung in die noten nach wunsch X löschen?
3. darf wenn sowohl 1. als auch 2. legal sind und 2.2. nicht eintrifft S A anderen klassen Y unzensiert ergo gesichter etc. noch vollkommen erkennbar allerding ohne nennung der namen der jeweiligen aufgenommenen schüler der klasse X rechtlich gesehen zeigen?


verstehe nicht was daran 'ich' form ist? rein hypotätisch gesehen...was wäre bei 1. 2. und 3.? die rechtlichen hintergründe unso
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  #4 (permalink)  
Alt 02.12.2009, 07:58
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AW: Videomaterial

datenschutz-berlin.de/content/recht

gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/

gdd.de/nachrichten/news/bdsg-novelle-ii-verabschiedet

download.mmag.hrz.tu-darmstadt.de/media/HRZ/elc/Vortragsreihe/PDF_Vortragsreihe/080109_datenschutz.pdf
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Alt 03.12.2009, 10:30
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http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html

GG (Grundgesetz) Art 1 Abs 1 / Art 2 Abs1

http://archiv.twoday.net/stories/5262563/
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