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Video im Internet ohne Erlaubnis

Dies ist eine Diskussion zu Video im Internet ohne Erlaubnis innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 12.09.2011, 15:40
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Video im Internet ohne Erlaubnis

Hallo,

eine große Firma dreht ein Video, um die Region vorzustellen, in welcher der Hauptsitz ist und um es dann auf der Homepage zu veröffentlichen. In dem Video wird eine Person gezeigt, die aber nicht weiss, dass sie gerade gefilmt wird. Zudem ensteht durch den Schnitt des Videos der Eindruck, als ob diese Person mit einer anderen Person, die sie aber nicht kennt, beim Kaffetrinken sei, was wiederum Ärger mit einer 3ten Person (Ehepartner) auslöst.

Darf die Firma dieses Video überhaupt veröffentlichen, ohne die Erlaubnis der Personen einzuholen?

Meinungen?
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Alt 13.09.2011, 07:20
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AW: Video im Internet ohne Erlaubnis

grundsätzlich gilt das recht am eigenen bild, es gibt aber ausnahmen:

http://www.computerbild.de/artikel/a...n-4212000.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
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Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 16:26
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AW: Video im Internet ohne Erlaubnis

Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort.

Mal angenommen, die Person wird ganz klar und alleine im Vordergrund als "Hauptdarsteller" und in Großaufnahme dargestellt, ohne es zu wissen. Im Hintergrund sind aber noch 3 weitere Personen an anderen Tischen zu sehen, die aber vermutlich ebenfalls nichts davon wissen. Dann wäre das aber trotzdem noch eine Verletzung des "Rechts am eigenen Bild"??

Was könnte man dann für Schritte einleiten? Kann so etwas "verjähren", wenn das Video z.B. schon 5 Jahre alt ist?

Beste Grüße,

Cross
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  #4 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 16:32
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AW: Video im Internet ohne Erlaubnis

Da sollte man gar nicht lange fackeln und einen Fachanwalt für Medienrecht aufsuchen, der einen in dieser Sache vertritt. Dass man nicht einfach irgendeinen Passanten mal so eben zum Hauptdarsteller eines Werbefilms in eigener Sache machen kann versteht sich doch von selbst. Der Betroffene kann also m.E. Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern. Die Frage ist nur: Lohnt sich das?

Was genau wurde eigentlich beworben? Fassadenfarbe? Sexspielzeuge? Hämmorrhoidensalbe?
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  #5 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 16:37
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AW: Video im Internet ohne Erlaubnis

Hehe, nein, so schlimm ist es nicht. Es wurde bereits im ersten Beitrag erwähnt. Ein Kurzfilm über die Region, in der die Firma ihren Sitz hat. Allerdings ensteht durch den Schnitt des Films der Eindruck, dass die eine Person (z.B. weiblich) mit einer anderen, ihr fremden Person(z.B. männlich), beim Kaffe trinken sitzt, was natürlich Zuhause mit dem Ehepartner für Ärger sorgen könnte.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 19:02
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AW: Video im Internet ohne Erlaubnis

Wie gesagt, da wäre theoretisch Schadenersatz und Schmerzensgeld drin, ist halt nur fraglich, ob es sich lohnt. All zu üppig wird es nicht ausfallen, so viel ist sicher. Trotzdem: Wenn der Film noch in Umlauf ist, so könnte man dessen weitere Verbreitung stoppen lassen. Zumindest was den beanstandeten Teil betrifft.

Was sagt denn eigentlich die Firma dazu? Oder der Auftraggeber (Stadt?)?
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  #7 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 20:12
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AW: Video im Internet ohne Erlaubnis

Schadenersatz würde keinen interessieren, allerdings sollte der Teil des Videos rausgenommen werden.

Es wurde noch kein Kontakt zu der Firma oder Stadt aufgenommen. Allerdings ist dort der Ehepartner beschäftigt, was wiederum etwas blöd ist, da dieser keinesfalls Ärger verursachen möchte. Wobei die Firma schon sehr groß ist und es vermutlich sachlich geklärt werden könnte.

Ich bedanke mich hier nochmals für die schnellen, sachlichen und hilfreichen Antworten. Was ich wissen wollte, weiss ich nun. Vielen Dank.

Beste Grüße,

Cross
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  #8 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 06:49
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AW: Video im Internet ohne Erlaubnis

der beste ansprechpartner (mit dem berufsbedingten größten verständnis) wäre der datenschutzbeauftragte der fiktiven stadt. dem könnte man höflich und sachlich sein anliegen vortragen und die bitte äußern, die betreffenden bilder zu entfernen
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  #9 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 09:28
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Zitat von Cross Beitrag anzeigen
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Darf die Firma dieses Video überhaupt veröffentlichen, ohne die Erlaubnis der Personen einzuholen?
Ohne Zustimmung des Abgebildeten darf ein Bildnis (Foto, Zeichnung, Gemälde) von diesem verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden, wenn
  • der Abgebildete schon länger als 10 Jahre tot ist
  • es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt (Ereignis der Zeitgeschichte, absolute oder relative Person der Zeitgeschichte)
  • es um ein höheres Interesse der Kunst geht (sprich: das Bild Kunst ist; es darf dabei aber nicht im Auftrag des Abgebildeten erstellt worden sein)
  • der Abgebildete lediglich Beiwerk auf einer Übersichtsaufnahme o.ä. ist (Beiwerk ist eine Person z.B. dann, wenn sie nicht bildwichtig ist und austauschbar wäre, ohne etwas wesentliches am Bildinhalt zu ändern).
  • und wenn nicht ein erhebliches Interesse des Abgebildeten verletzt wird (wobei dann eine Abwägung zwischen den Interessen des Abgebildeten und den "Ausnahmetatbeständen" vorzunehmen ist)

Um beurteilen zu können, ob etwas davon zutrifft, muß man a) das konkrete Bild kennen und b) wissen, in welchem Zusammenhang es aufgenommen wurde und in welchem Zusammenhang es verwendet wird.

Der Beschreibung nach kann eigentlich nur "Beiwerk" in Frage kommen, aber das kann man, wie gesagt, nur unter genauer Anylse des konkreten Einzelfalles zu beurteilen versuchen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #10 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 09:31
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AW: Video im Internet ohne Erlaubnis

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
der beste ansprechpartner (mit dem berufsbedingten größten verständnis) wäre der datenschutzbeauftragte der fiktiven stadt. dem könnte man höflich und sachlich sein anliegen vortragen und die bitte äußern, die betreffenden bilder zu entfernen
Es geht hier nicht um "Datenerhebung" und "Datenspeicherung", sondern das "Recht am eigenen Bild". Der Datenschutzbeauftrage hat damit überhaupt nichts zu tun, da es sich um nichts handelt, das durch das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geregelt wird. Er ist insofern der völlig falsche Ansprechpartner.*

Ansprüche aufgrund von Verletzungen des "Recht am eigenen Bild", geregelt durch das KUG, sind zivilrechtliche Ansprüche, hier ist der Gang zu einem Rechtsanwalt angezeigt, wenn man dagegen vorgehen will.

_______________________________

*) Auskunft "Unabhängiges Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein"
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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