Dies ist eine Diskussion zu Video im Internet ohne Erlaubnis innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Video im Internet ohne Erlaubnis eine große Firma dreht ein Video, um die Region vorzustellen, in welcher der Hauptsitz ist und um es dann auf der Homepage zu veröffentlichen. In dem Video wird eine Person gezeigt, die aber nicht weiss, dass sie gerade gefilmt wird. Zudem ensteht durch den Schnitt des Videos der Eindruck, als ob diese Person mit einer anderen Person, die sie aber nicht kennt, beim Kaffetrinken sei, was wiederum Ärger mit einer 3ten Person (Ehepartner) auslöst. Darf die Firma dieses Video überhaupt veröffentlichen, ohne die Erlaubnis der Personen einzuholen? Meinungen? |
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| AW: Video im Internet ohne Erlaubnis grundsätzlich gilt das recht am eigenen bild, es gibt aber ausnahmen: http://www.computerbild.de/artikel/a...n-4212000.html http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Video im Internet ohne Erlaubnis Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort. Mal angenommen, die Person wird ganz klar und alleine im Vordergrund als "Hauptdarsteller" und in Großaufnahme dargestellt, ohne es zu wissen. Im Hintergrund sind aber noch 3 weitere Personen an anderen Tischen zu sehen, die aber vermutlich ebenfalls nichts davon wissen. Dann wäre das aber trotzdem noch eine Verletzung des "Rechts am eigenen Bild"?? Was könnte man dann für Schritte einleiten? Kann so etwas "verjähren", wenn das Video z.B. schon 5 Jahre alt ist? Beste Grüße, Cross |
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| AW: Video im Internet ohne Erlaubnis Da sollte man gar nicht lange fackeln und einen Fachanwalt für Medienrecht aufsuchen, der einen in dieser Sache vertritt. Dass man nicht einfach irgendeinen Passanten mal so eben zum Hauptdarsteller eines Werbefilms in eigener Sache machen kann versteht sich doch von selbst. Der Betroffene kann also m.E. Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern. Die Frage ist nur: Lohnt sich das? Was genau wurde eigentlich beworben? Fassadenfarbe? Sexspielzeuge? Hämmorrhoidensalbe?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Video im Internet ohne Erlaubnis Hehe, nein, so schlimm ist es nicht. Es wurde bereits im ersten Beitrag erwähnt. Ein Kurzfilm über die Region, in der die Firma ihren Sitz hat. Allerdings ensteht durch den Schnitt des Films der Eindruck, dass die eine Person (z.B. weiblich) mit einer anderen, ihr fremden Person(z.B. männlich), beim Kaffe trinken sitzt, was natürlich Zuhause mit dem Ehepartner für Ärger sorgen könnte. |
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| AW: Video im Internet ohne Erlaubnis Wie gesagt, da wäre theoretisch Schadenersatz und Schmerzensgeld drin, ist halt nur fraglich, ob es sich lohnt. All zu üppig wird es nicht ausfallen, so viel ist sicher. Trotzdem: Wenn der Film noch in Umlauf ist, so könnte man dessen weitere Verbreitung stoppen lassen. Zumindest was den beanstandeten Teil betrifft. Was sagt denn eigentlich die Firma dazu? Oder der Auftraggeber (Stadt?)?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Video im Internet ohne Erlaubnis Schadenersatz würde keinen interessieren, allerdings sollte der Teil des Videos rausgenommen werden. Es wurde noch kein Kontakt zu der Firma oder Stadt aufgenommen. Allerdings ist dort der Ehepartner beschäftigt, was wiederum etwas blöd ist, da dieser keinesfalls Ärger verursachen möchte. Wobei die Firma schon sehr groß ist und es vermutlich sachlich geklärt werden könnte. Ich bedanke mich hier nochmals für die schnellen, sachlichen und hilfreichen Antworten. Was ich wissen wollte, weiss ich nun. Vielen Dank. Beste Grüße, Cross |
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| AW: Video im Internet ohne Erlaubnis der beste ansprechpartner (mit dem berufsbedingten größten verständnis) wäre der datenschutzbeauftragte der fiktiven stadt. dem könnte man höflich und sachlich sein anliegen vortragen und die bitte äußern, die betreffenden bilder zu entfernen
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Video im Internet ohne Erlaubnis Zitat:
Um beurteilen zu können, ob etwas davon zutrifft, muß man a) das konkrete Bild kennen und b) wissen, in welchem Zusammenhang es aufgenommen wurde und in welchem Zusammenhang es verwendet wird. Der Beschreibung nach kann eigentlich nur "Beiwerk" in Frage kommen, aber das kann man, wie gesagt, nur unter genauer Anylse des konkreten Einzelfalles zu beurteilen versuchen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Video im Internet ohne Erlaubnis Zitat:
Ansprüche aufgrund von Verletzungen des "Recht am eigenen Bild", geregelt durch das KUG, sind zivilrechtliche Ansprüche, hier ist der Gang zu einem Rechtsanwalt angezeigt, wenn man dagegen vorgehen will. _______________________________ *) Auskunft "Unabhängiges Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein"
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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