Dies ist eine Diskussion zu Verwendung Personenbezogener Daten in einem Geschäft innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Verwendung Personenbezogener Daten in einem Geschäft ich habe eine Frage zum folgenden Sachverhalt: (Die Situation ist ausgedacht und basiert nciht auf tatsächlichen Gegegebenheiten) >>> Person A ist Kunde bei Buchhandlung B. Es sind Kundendaten in Form von Name, Anschrift und Geburtsdatum gespeichert. Verkäufer Z verkauft Person A ein Buch. Verkäufer Z fand Person A sehr nett und verwendet die Kundendaten, um mehr über diese Person zu erfahren. In einem Online-Portal sucht er anhand der genauen Daten nach Person A und wird fündig. Verkäufer Z nimmt mit Person A über das Internet Kontakt auf. Person A fühlt sich belästigt. <<< Frage: Kollidiert dieser Sachverhalt mit dem BDSG? Ich selbst dachte an § 39 (1) und § 28 BDSG. Kann hierzu jemand eine genauere Angabe machen? Das wäre sehr nett! Ich freue mich schon auf Antworten! vielen Dank! |
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| AW: Verwendung Personenbezogener Daten in einem Geschäft .. jeder ist für die spuren, die er im internet hinterläßt, selber verantwortlich ... wenn man keinen kontakt wünscht, sollte man das sagen (manchmal entstehen aber auch superverbindungen) - im notfall kann man sich gegen "stalking" wehren
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Verwendung Personenbezogener Daten in einem Geschäft Zitat:
Ebenfalls ist es zulässig, daß man Kontakt zu jemandem aufnimmt, dessen Kontaktdaten man im Internet findet. Das kann höchstens unzulässig sein, wenn es sich um unzulässige Werbung handelt. ("Spam") Das kann u.Z. ein Wettbewerbsverstoß sein. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Verwendung Personenbezogener Daten in einem Geschäft Zitat:
aber bei einem buchhändler, der den kunden persönlich kennt und privat im www recherchiert , ist alles etwas schwammig ....
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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