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Verwendung Personenbezogener Daten in einem Geschäft

Dies ist eine Diskussion zu Verwendung Personenbezogener Daten in einem Geschäft innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 20:56
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Verwendung Personenbezogener Daten in einem Geschäft

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum folgenden Sachverhalt:

(Die Situation ist ausgedacht und basiert nciht auf tatsächlichen Gegegebenheiten)

>>>
Person A ist Kunde bei Buchhandlung B. Es sind Kundendaten in Form von Name, Anschrift und Geburtsdatum gespeichert.

Verkäufer Z verkauft Person A ein Buch.

Verkäufer Z fand Person A sehr nett und verwendet die Kundendaten, um mehr über diese Person zu erfahren. In einem Online-Portal sucht er anhand der genauen Daten nach Person A und wird fündig.

Verkäufer Z nimmt mit Person A über das Internet Kontakt auf.

Person A fühlt sich belästigt.

<<<

Frage: Kollidiert dieser Sachverhalt mit dem BDSG? Ich selbst dachte an § 39 (1) und § 28 BDSG. Kann hierzu jemand eine genauere Angabe machen?

Das wäre sehr nett! Ich freue mich schon auf Antworten!

vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 09:58
V.I.P.
 
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AW: Verwendung Personenbezogener Daten in einem Geschäft

.. jeder ist für die spuren, die er im internet hinterläßt, selber verantwortlich ...

wenn man keinen kontakt wünscht, sollte man das sagen (manchmal entstehen aber auch superverbindungen) - im notfall kann man sich gegen "stalking" wehren
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2009, 10:26
V.I.P.
 
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AW: Verwendung Personenbezogener Daten in einem Geschäft

Zitat:
Zitat von StefanZ112

Verkäufer Z fand Person A sehr nett und verwendet die Kundendaten, um mehr über diese Person zu erfahren. In einem Online-Portal sucht er anhand der genauen Daten nach Person A und wird fündig.

Verkäufer Z nimmt mit Person A über das Internet Kontakt auf.
Grundsätzlich ist es zulässig, daß ein Gewerbetreibender Kontakt zu Kunden aufnimmt, zu denen bereits eine Geschäftsbeziehung besteht.

Ebenfalls ist es zulässig, daß man Kontakt zu jemandem aufnimmt, dessen Kontaktdaten man im Internet findet. Das kann höchstens unzulässig sein, wenn es sich um unzulässige Werbung handelt. ("Spam") Das kann u.Z. ein Wettbewerbsverstoß sein.

Zitat:
Frage: Kollidiert dieser Sachverhalt mit dem BDSG? Ich selbst dachte an § 39 (1) und § 28 BDSG. Kann hierzu jemand eine genauere Angabe machen?
Welchem "Amtsgeheimnis" oder "Berufsgeheimnis" unterliegt denn ein Buchhändler? §39 BDSG wird hier kaum greifen. §28 schon eher.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 05.11.2009, 13:39
V.I.P.
 
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AW: Verwendung Personenbezogener Daten in einem Geschäft

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Grundsätzlich ist es zulässig, daß ein Gewerbetreibender Kontakt zu Kunden aufnimmt, zu denen bereits eine Geschäftsbeziehung besteht.

.
grundsätzlich dürfen die geschäftsmäßig erhobenen personendaten nur für den eigentlichen zweck der erhebung verwendet werden - liebesbekundungen per telefon dürften da nicht zu zählen -
aber bei einem buchhändler, der den kunden persönlich kennt und privat im www recherchiert , ist alles etwas schwammig ....
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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