Dies ist eine Diskussion zu Verstoss gegen Datenschutz ? innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Verstoss gegen Datenschutz ? Neben den Drehkreuzen ist jeweils ein große Signalleuchte mit der Aufschrift "Ermässigt" angebracht. Bei Personen mit ermässigtem Eintritt (Rentner, Arbeitslose, Hartz-IV-Empfänger, Jugendliche) fängt beim Eintritt ins Bad die jeweilige Signalleuchte zu blinken an (für ca. 3-4 Sekunden). Dieses Blinken ist im gesamten Eingangsbereich weit zu sehen, und soll wohl Betrüger abschrecken. Meine Frage: Ist das nicht ein Verstoss gegen den Datenschutz, wenn quasi per Blinklicht bekanntgegeben wird, ob der Besucher eine ermässigte Karte gekauft hat ? Geändert von heike52 (16.06.2010 um 23:05 Uhr). |
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| AW: Verstoss gegen Datenschutz ? ich sage ein vorsichtiges JEIN es werden ja keine weitere personenbeyogene daten bekannt gegegeben / und der jenige kann sowohl rentner, student oder eben hartz IV empf sein .. hier hat offensichtl eine abwaegung der interessen stattgefunden / im uebrigen sind hier im forum nur fiktive fragen ohne ich/wir/unser bezug erlaubt ..... und in unserem schwimmbad ist diese kontrolllampe ausser betrieb
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Verstoss gegen Datenschutz ? Zitat:
Da wird jeder denken "Hartz IV", auch wenn der Mittvierziger tatsächlich ein Student im 30. Semester ist. ![]() Wer die handelnden Personen kennt, glaubt nicht, dass hier irgendetwas "stattgefunden" hat. ![]() Die Blinklichter als Relikte des Obrigkeitsstaates stammen noch aus den 60iger Jahren des vorigen Jahrhunderts. ![]() Bei einer Abwägung von Interessen würde das Personal hinter dem Servicetresen den Stauts des Besuchers sehen. Aber nicht das halbe Bad. |
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| AW: Verstoss gegen Datenschutz ? .. die gedanken sind frei / es kann auch ein vierzigjaehriger schwerbehinderter sein / oder ein betrueger
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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