Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verstoss gegen Datenschutz ?

Dies ist eine Diskussion zu Verstoss gegen Datenschutz ? innerhalb des Forums Datenschutzrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2010, 19:56
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 191
Keine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Verstoss gegen Datenschutz ?

In einem Freibad sind am Eingang drei Drehkreuze, die den Einlass freigeben, wenn man die Eintrittkarte reinsteckt.

Neben den Drehkreuzen ist jeweils ein große Signalleuchte mit der Aufschrift "Ermässigt" angebracht.

Bei Personen mit ermässigtem Eintritt (Rentner, Arbeitslose, Hartz-IV-Empfänger, Jugendliche) fängt beim Eintritt ins Bad die jeweilige Signalleuchte zu blinken an (für ca. 3-4 Sekunden).

Dieses Blinken ist im gesamten Eingangsbereich weit zu sehen, und soll wohl Betrüger abschrecken.

Meine Frage:
Ist das nicht ein Verstoss gegen den Datenschutz, wenn quasi per Blinklicht bekanntgegeben wird, ob der Besucher eine ermässigte Karte gekauft hat ?

Geändert von heike52 (16.06.2010 um 23:05 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 16.06.2010, 08:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)  
AW: Verstoss gegen Datenschutz ?

ich sage ein vorsichtiges JEIN

es werden ja keine weitere personenbeyogene daten bekannt gegegeben / und der jenige kann sowohl rentner, student oder eben hartz IV empf sein ..

hier hat offensichtl eine abwaegung der interessen stattgefunden

/ im uebrigen sind hier im forum nur fiktive fragen ohne ich/wir/unser bezug erlaubt .....

und in unserem schwimmbad ist diese kontrolllampe ausser betrieb
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 16.06.2010, 23:11
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 191
Keine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, heike52 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verstoss gegen Datenschutz ?

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
es werden ja keine weitere personenbeyogene daten bekannt gegegeben / und der jenige kann sowohl rentner, student oder eben hartz IV empf sein ..
Das Blinklicht blinkt bei einem Mittvierziger.
Da wird jeder denken "Hartz IV", auch wenn der Mittvierziger tatsächlich ein Student im 30. Semester ist.

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
hier hat offensichtl eine abwaegung der interessen stattgefunden
Wer die handelnden Personen kennt, glaubt nicht, dass hier irgendetwas "stattgefunden" hat.

Die Blinklichter als Relikte des Obrigkeitsstaates stammen noch aus den 60iger Jahren des vorigen Jahrhunderts.

Bei einer Abwägung von Interessen würde das Personal hinter dem Servicetresen den Stauts des Besuchers sehen. Aber nicht das halbe Bad.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 17.06.2010, 20:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)  
AW: Verstoss gegen Datenschutz ?

.. die gedanken sind frei / es kann auch ein vierzigjaehriger schwerbehinderter sein / oder ein betrueger
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Verstoss gegen Btmg Strafrecht / Strafprozeßrecht 13.04.2010 23:47
Unterlassungserklärung bei Verstoss gegen den Datenschutz Datenschutzrecht 19.06.2009 21:51
Verstoss gegen das Sprengstoffrecht? Waffenrecht 05.02.2009 15:37
Verstoss gegen Nutzungsbedingungen Internetrecht 23.01.2007 14:46
Verstoss gegen Standesrecht ?? Standesrecht 12.01.2004 14:47





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Datenschutzrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN