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Veröffentlichung von Fotos

Dies ist eine Diskussion zu Veröffentlichung von Fotos innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 23.11.2011, 16:59
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Veröffentlichung von Fotos

Hallo,
ich habe mir mal einen Fall ausgedacht und würde gerne mal eure Meinung dazu hören.

Mal angenommen ein selbstständiger Fotograf A hat sich für ein Shooting in einem Kindergarten, Schule oder ähnlichem beworben. Er bekommt den Zuschlag und auf der Liste die dann aushängt sind die Bilder von einem anderen Fotografen B. Also alle die sich in der Liste eintragen sehen nicht die Bilder von dem Fotografen A sondern "gestohlene" von Fotograf B. Was wäre ausserdem, wenn es zu diesen veröffentlichten Bildern nicht die Genehmigung zur Veröffentlichung gegeben hat.
Über eine Antwort würde ich mich freuen
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Alt 24.11.2011, 02:08
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AW: Veröffentlichung von Fotos

Zitat:
Zitat von Chris.B. Beitrag anzeigen
Mal angenommen ein selbstständiger Fotograf A hat sich für ein Shooting in einem Kindergarten, Schule oder ähnlichem beworben. Er bekommt den Zuschlag und auf der Liste die dann aushängt sind die Bilder von einem anderen Fotografen B.
???

Was ist mit diesem Satz gemeint? Welche Liste? Und wo kommt Fotograf B plötzlich her?

Zitat:
Also alle die sich in der Liste eintragen sehen nicht die Bilder von dem Fotografen A sondern "gestohlene" von Fotograf B.
???

Also Fotograf A hängt Bilder aus, die von Fotograf B gemacht wurden?

Das müssen die beiden untereinander klären. Da kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, muß aber nicht, B kann ja A die Erlaubnis dazu gegeben haben, oder B kann auch im Auftrag von A tätig geworden sein, quasi als "Subunternehmer".

Zitat:
Was wäre ausserdem, wenn es zu diesen veröffentlichten Bildern nicht die Genehmigung zur Veröffentlichung gegeben hat.
Da muß man im konkreten Einzelfall klären, ob a) eine Einwilligung der Abgebildeten nötig ist (ist sie mit hoher Wahrscheinlichkeit) und b) wenn eine nötig ist, ob diese Einwilligung vorliegt.

Wenn Eltern einem "Kindergarten-Shooting" o.ä. zustimmen, wird man von einer konkludenten Einwilligung ausgehen können, die entstandenen Fotos anschließend im Kreise der Eltern, der Kindergartens usw. zu verbreiten. Anders würde die ganze Aktion ja sonst auch völlig sinnlos sein.

So ganz klar wird aber nicht, um was es geht und wo das eventuelle Problem denn liegen soll.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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