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Verfahren öffentlich diskutieren

Dies ist eine Diskussion zu Verfahren öffentlich diskutieren innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 22.02.2010, 20:00
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Verfahren öffentlich diskutieren

Danke im Voraus für Eure Ratschläge!

Mal angenommen Person A stellt gegen Person B einen Strafantrag. Es wird gegen Person B ein Strafverfahren eröffnet. Darf Person A, ohne Einwilligung und selbstverständlich ohne namentliche Erwähnung der Person B, das Strafverfahren (dessen Entwicklung) unter Erwähnung der Staatsanwaltschaft (der Stadt) und der namentlichen Erwähnung des Staatsanwalts öffentlich (z.B. in einem Blog oder Zeitung) diksutieren?

Ich hoffe Forum wurde von mir richtig gewählt.
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Alt 23.02.2010, 07:22
V.I.P.
 
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AW: Verfahren öffentlich diskutieren

wahrscheinlich steht es auch einem staatsanwalt zu, dass sein allgemeines persönlichkeitsrecht gewahrt bleibt

evtl ist das folgende urteil hilfreich
(da geht es allerdings um die veröffnetlichung eines nicht anonymisierten urteiles)

LG Hamburg vom 31.07.2009/ 325 O 85/09
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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