
10.08.2010, 11:46
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| Neues Mitglied | | Registriert seit: Aug 2010
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Verdächtige AGB Einsendungen des Mitglieds an XYZ erwirbt Eigentum an jeglichem Material, das das Mitglied auf die Internet-Seite hochlädt, und zwar auch dann wenn es von XYZ hierzu nicht aufgefordert wurde. Soweit nicht anders in der Datenschutzerklärung bestimmt, ist XYZ nicht verpflichtet, solches Material vertraulich zu behandeln sondern kann solches Material unbeschränkt weiterverwenden. Das Mitglied räumt XYZ hiermit ein unentgeltliches, zeitlich unbeschränktes, unwiderrufliches, übertragbares und ausschließliches Recht ein, das von ihm auf die Internet-Seite hochgeladene Material zu nutzen und zu verwerten. XYZ ist insbesondere berechtigt, das Material weltweit zu reproduzieren, zu verändern, zu veröffentlichen, zu bearbeiten, zu verbreiten, zu senden, zur Aufführung zu bringen und öffentlich wahrnehmbar wiederzugeben sowie in andere Werke jeglicher Art einzufügen, und zwar unabhängig von Form, Medien und Technologie, die dabei verwendet werden.
Kann eine solche AGB Bestimmung rechtens sein order ist sie im Streitfall unwirksam? |