Dies ist eine Diskussion zu USB Stick dursuchen, um Besitzer zu ermitteln innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| USB Stick dursuchen, um Besitzer zu ermitteln Wird bei dieser Aktion der Datenschutz verletzt und ist die Vorgehensweise damit illegal, oder wäre es in Ordnung zur Besitzerauffindung den USB Stick zu durchsuchen? |
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| AW: USB Stick dursuchen, um Besitzer zu ermitteln Zitat:
wenn es sogar ein IT-zentrum gibt, sollte es auch regelungen zum umgang mit dienstlichen USB-Sticks geben. nach diesen regelungen dürfte eine nutzung des USB-Stick nur durch eingabe eines passwortes möglich sein, bei mehrfacher falscheingabe --> automatische formatierung des USB Stick private USB-Sticks: jeder besitzer ist selbst verantwortlich, dass seine daten nicht in falsche hände gelangen. nach meinem verständnis kann man also ruhig mal schauen - aber nicht mit dienstPC (wegen der gefahr von virenverseuchung) ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: USB Stick dursuchen, um Besitzer zu ermitteln Zitat:
(Wenn Sie auf der Straße eine Brieftasche finden, dürfen Sie auch reinschauen, um den Besitzer zu ermitteln. Sie dürfen sogar in einen schon geöffneten Brief reinschauen, um dessen Besitzer zu ermitteln...*) _______________________________________ *) In einen geschlossenen Brief bitte nicht.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: USB Stick dursuchen, um Besitzer zu ermitteln falsche antwort - wiedermal - wenn der finder in die daten des usb-sticks reinschauen kann, könnten durchaus datenschutzverletzungen stattfinden, die dann aber auf das konto des USB-stick-eigentümers gehen und ggf gem § 42a bdsg meldeflichtig sind illegal ist die aktion des reinschauens nicht
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: USB Stick dursuchen, um Besitzer zu ermitteln Das bedeutet dann also, dass der Finder, welcher versucht den Eigentümer durch "Rumschnüffeln" ausfindig zu machen, vom Eigentümer angezeigt werden kann...? |
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| AW: USB Stick dursuchen, um Besitzer zu ermitteln Zitat:
.. der FINDER kann den eigentümer "anzeigen" bzw den dsb des landes aufmerksam machen, wenn personenbezogene daten drauf waren ... wäre nicht so gut, wenn es der eigene arbeitgeber ist - der mögliche ds-verstoß wird vom eigentüer begangen ...der finder hat nichts zu befürchten, solange er nicht irgendwelche hackertools einsetzt, um "daten auszuspähen" wenn er (führender) mitarbeiter der IT-abt. ist, kann er aber evtl schon wieder mit am ds-verstoß beteiligt sein, weil er keine regelungen dem BDSG entsprechend für den umgang mit usb-sticks getroffen hat (techn.-organ.-maßnahmen)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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