Dies ist eine Diskussion zu Urkundenfälschung (Anzeige) innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Urkundenfälschung (Anzeige) Mal angenommen jemand hat eine Schulbescheinigung gefälscht, da er seine Eltern im glauben lies, eine Schule zu besuchen was er aber nicht tat. Die Gründe hierfür wären: Eltern nicht enttäuschen, Angst vor Konsequenzen und das fehlende Vertrauen zu diesen, da man es in der Kindheit nicht leicht hatte (bis zum elften Lebensjahr ständige Umzüge da sich die Eltern gegenseitig oft an die Gurgel gingen etc.). Eine Schulbescheinigung wurde gefälscht ohne zu wissen wofür eine solche gebraucht wird (in diesem Fall wäre es dann die Krankenversicherung) und es käme nun zu einer Anzeige. Die Anzeige lautet Urkundenfälschung und somit versucht sich von der Krankenkasse Leistung zu erhaschen - allerdings wurde keine Leistung in Anspruch genommen (keine Arztbesuche oder sonstiges in diesem Zeitraum 1 1/2 Jahre). Nach gut über einem Jahr ist erneut Forderung der Kranekenkasse eingetroffen (schulbescheinigung) aber es wurde keine weitere abgesendet, da der Beschuldigte nicht weiter betrügen wollte und ging auf die Post nicht weiter ein. Aus diesem Grund könnte die Krankenkasse bei der angegebenen Schule angerufen und herausgefunden haben, dass der Besagte niemals dort angemeldet war. So, derjenige wäre 25 Jahre, seit 3 Jahren Arbeitslos und wäre aktuell dabei sein Leben wieder in richtige Bahnen zu lenken aber hat nun natürlich die Sorge vor großen Konsequenzen. Eine Vorladung bei der Polizei hat dieser nicht Wahrnehmen können, da er bei den Eltern der Freundin war und von der Post nichts wusste. Die Mutter (worüber er Krankenversichert war) hätte morgen ebenfalls einen Termin als Zeugin (wahrnehmen oder ablehnen?). Mit welchen Konsequenzen müsste er rechnen und wie hoch könnte Strafe sein und wie sollte er nun weiter vorgehen? Vielen Dank für jegliche Hilfe! |
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| AW: Urkundenfälschung (Anzeige)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Urkundenfälschung (Anzeige) |
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| AW: Urkundenfälschung (Anzeige) ...es wurde nach einem möglichen strafmaß gefragt .... und: auch versuchter betrug (hier das erschleichen von KK-leistungen) ist strafbar http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Urkundenfälschung (Anzeige) Wäre es für ihn vielleicht ratsam die Tat schriftlich aufzuklären oder sollte besser ein Anwalt aufgesucht werden? Die Mutter hat wie gesagt morgen ein Termin zur Vorladung, da sie aber als Zeugin für ihren Sohn aussagen muss, muss sie diesen Termin nicht wahrnehmen oder? |
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