Dies ist eine Diskussion zu Urheberecht in Filmen innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Urheberecht in Filmen es gibt filme/serien indenen marken/firmennamen/realexistierende personen vorkommen. man hört zum beispiel ständig "youtube" oder "google" doch bei anderen serien hört/sieht man leicht veränderte anbieter wie "mytube" das exakt das selbe design hat wie youtube. ich nehme an das macht man wegen urheberechtlichen gründe . -------- doch wieso kann man in filmen das wort "youtube" in auditiver vorm wiedergeben aber nicht das logo in bildlicher form? ? und ist das zitatsrecht in diesen zusammenhang anwendbar? ? |
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| AW: Urheberecht in Filmen Zitat:
Zitat:
Markennamen vermeidet man üblicherweise, um sich nicht dem Verdacht der Schleichwerbung oder des Produktplacements auszusetzen. Das funktioniert übrigens auf bestimmten Gebieten grundsätzlich überhaupt nicht: soll in einem Film ein Auto auftauchen, dann ist es zwangsläufig ein Model, das sowohl als Geschmacksmuster als auch als Marke geschützt ist. Das ZDF hat übrigens mal in den 70er Jahren, als es den Robert Stromberger-8-Teiler "PS" sendete, in dem es um einen Neuwagenkauf ging, der sich als echte "Silberne Zitrone" entpuppte, extra ein eigenes Auto zusammenbasteln lassen, aus Teilen verschiedenster Hersteller, und nannte es in dem Fernsehspiel dann "Amalfi". Damit wollte man zweifellos vermeiden, daß sich irgendein Hersteller tödlich beleidigt gezeigt hätte, da man ja ein Auto zeigen wollte, das von einer Panne nach der nächsten heimgesucht wurde. In jedem "Der Alte" des ZDF fährt der Ermittler seit "Kommissar Kösters" Zeiten (Siegfried Lowitz) im Mercedes-Benz durch die Gegend, angefangen mit einem 280E, heute ist's eine neue E-Klasse. Derrick fuhr traditionell BMW, angefangen mit einem 520er, später stieg er zum 7er auf, obwohl er ja immer Inspektor geblieben ist. Die Autohersteller stellen übrigens kostenlos Fahrzeuge für solche Produktionen zur Verfügung - eine bessere Werbung gibt's kaum, das Auto ist ständig im Bild, weil die Kommissare ja dauernd irgendwo vorfahren oder wieder wegfahren. Genau aus diesem Grund fahren Fernseh-Kommissare auch meistens Dienstwagen, die ungefähr 2 bis 3 Klassen über dem angesiedelt sind, was Kriminalpolizisten in der Realität wirklich fahren. Zitat:
Zitat:
Geschützte Marken dürfen solange frei genutzt werden, solange die Nutzung der Marke nicht "markenmäßig" erfolgt. In Berichterstattung wie Kunst (Film etc.) ist das praktisch nie der Fall. .................................. Kleine Korrektur: es war keine 8-teilige Serie, sondern 4 Staffeln à 4 Folgen - PS. Wikipedia berichtet: "Um keinen der existierenden Autohersteller in ein schlechtes Licht zu rücken - man befürchtete Klagen wegen Schadenersatz -, wurde für die erste Staffel von den Produzenten die Automarke Atlantis mit dem Modell Amalfi erfunden. Die offizielle Typenbezeichnung des verwendeten Pkw lautete Amalfi CS 1800. Bei dem eingesetzten Wagen handelte es sich um einen Fiat 132, der durch Anbauten anderer Marken unkenntlich gemacht wurde. Dazu verwendete man Teile folgender Fahrzeuge: * VW Passat Typ 32 (Kühlergrill, Stoßstange) * BMW 2002 Baureihe 114 * 5er BMW Baureihe E12 * Mercedes /8 („Strich-Acht“) (Rücklichter geriffelt, 2. Serie) Da kann man sehen, wie einem die Erinnerung einen Streich spielen kann - ich hätte bei Günther Jauch bei der 125.000-Euro-Frage ohne zu zögern gesagt: in den "Amalfi" war auch ein Citroen GS eingearbeitet worden... So sicher war ich mir da meiner Erinnerung.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Urheberecht in Filmen vielen dank für deine sehr hilfreiche antwort. hab da noch eine frage . was ist mit " Geschützte Marken dürfen solange frei genutzt werden, solange die Nutzung der Marke nicht "markenmäßig" erfolgt." genau gemeint? bei diesen satz blicke ich irgendwie nicht durch (hoffentlich nur weil ich so müde bin ^^). |
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| AW: Urheberecht in Filmen Das zu erklären braucht ein paar Semester Markenrecht. Oder jedenfalls ein paar längere Vorlesungen. Das ist letztlich alles eine Abgrenzungsfrage, und dafür beschäftigt man dann ggf. Kohorten von teuren Juristen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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