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Überwachungskamera im Vereinsheim

Dies ist eine Diskussion zu Überwachungskamera im Vereinsheim innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 10.06.2011, 11:30
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Überwachungskamera im Vereinsheim

Hallo zusammen

Gehen wir davon aus es gäbe einen Verein der ein eigenes Vereinsheim betreibt. Dort würden an die Vereinsmitglieder Getränke verkauft und mit einem Computer-Kassensystem abgerechnet.

Um zu vermeiden dass Getränke aus dem Kühlschrank entnommen werden ohne zu bezahlen könnte an das Abrechnungssystem eine Überwachungskamera angeschlossen werden. Die Kamera hätte eine Bewegungserkennung und würde nur den Kühlschrank zeigen, bzw. wenn jemand etwas daraus entnimmt. Technisch würde sich natürlich auch nicht vermeiden lassen, dass eine Aufnahme entsteht wenn jemand dicht am Kühlschrank vorbei läuft.

Die Videos werden nach wenigen Tagen gelöscht, da die Speicherkapazität für die Videos auch nicht unendlich ist und außerdem sind die videos nur da um kontrollieren zu können, ob jemand Getränke entwendet hat.

Soweit die mögliche Situation. Jetzt die Fragen:
- ist das zulässig?
- reichen Schilder aus um auf die Videoüberwachung hinzuweisen? Müssten die Schilder an der Eingangstür angebracht werden, oder reicht es ein Schild direkt an den Kühlschrank zu hängen?
- wie sieht es mit Gästen im Vereinsheim aus? Diese haben am Kühlschrank ja nichts zu suchen, sollten normalerweise auch nicht auf dem Video zu sehen sein?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.06.2011, 12:38
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AW: Überwachungskamera im Vereinsheim

In Privaträumen kann man Überwachungskameras aufbauen soviel wie man möchte.

An Arbeitsplätzen greifen diverse Schutzvorschriften, genauso in der Öffentlichkeit bzw. wenn in die Öffentlichkeit hineingewirkt wird. Mieter haben auch Schutzrechte gegen Vermieter und andere Mieter.

Hier sehe ich zunächst mal die Frage: gibt es hier Arbeitnehmer, deren Schutzrechte beeinträchtigt werden könnten? Und dann: wieweit ist das Vereinsheim als "öffentlich" bzw. "öffentlich zugänglich" anzusehen.

Jeder Landesdatenschutzbeauftragte sollte dazu eine fundierte Meinung abgeben können.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 11.06.2011, 10:44
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AW: Überwachungskamera im Vereinsheim

Hallo

Also Angestellte haben wir keine. Lediglich am Spieltag kommen Gastmannschaften, aber die haben am Kühlschrank nix verloren, dürften also deshalb nicht aufgenommen werden (wenn sie sich dran halten)

Kann man den Datenschutzbeauftragten einfach so anschreiben bzw. wie verbindlich ist seine Antwort? Kann ich die aufhängen und sagen: Hier ist es offiziell bestätigt das das hier alles rechtens ist?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.06.2011, 12:35
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AW: Überwachungskamera im Vereinsheim

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
In Privaträumen kann man Überwachungskameras aufbauen soviel wie man möchte.
Aber man erhebt damit personenbezogene Daten, also sollte man soch doch grundsätzlich schon ein ein bisschen an § 4 BDSG orientieren, auch wenn §6b (öffentliche Videoüberwachung) nicht einschlägig ist.

Nachtrag: Das gute alte ULD hat doch immer eine passende Information zu bieten
https://www.datenschutzzentrum.de/video/videpriv.htm

Geändert von alex-muc (11.06.2011 um 12:39 Uhr). Grund: Nachtrag
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  #5 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 09:35
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AW: Überwachungskamera im Vereinsheim

orientierungshilfe des DS Bremen zu videoüberwachung:

http://www.datenschutz-bremen.de/pdf/video_2.pdf

bzw die neuregelung zum LDSG § 34 (Rheinl-Pf)

http://landesrecht.rlp.de/jportal/?q...bsrlpprod.psml
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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