
18.10.2009, 05:25
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| Neues Mitglied | | Registriert seit: Oct 2009
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| Übermittlung von Daten Mal angenommen eine Person X parkt auf dem Stellplatz einer Person Y und diese ermahnt den Falschparker mehrmals schriftlich. Irgendwann meldet Person Y den Falschparker an die Hausverwaltung und diese ermittelt dann anhand des PKW-Kennzeichens den Fahrzeughalter/Falschparker. Die Adresse bekommt sie von der zugehörigen Stadt-/Kreisverwaltung. Darf die Stadt-/Kreisverwaltung einfach so Adressen, also die Daten, von einem X-beliebigen Menschen an Privatpersonen!!! (kein Anwalt, keine Strafanzeige liegt vor) weitergeben (ggf. geg. Gebühr)? Kann sich jeder einfach so Daten einholen?
Danke für eure Antworten, ihr würdet mir sehr helfen! |