Dies ist eine Diskussion zu Überachungskamera auf der Toilette innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Überachungskamera auf der Toilette An einer großen deutschen Universität sind nach der Sanierung und dem teilweisen Neubau von Gebäuden überall Überwachungskameras angebracht. Auf Schildern wird darauf hingewiesen, dass alle Bereiche des Gebäudes videoüberwacht werden. Auch in einer (Damen-)Toilette sind Kameras an der Decke. In dieser Toilette wird gesondert darauf hingewiesen, dass auch hier Videoüberwachung eingesetzt wird und, dass man sich mit bereitgestellten schwarzen Papierstreifen das Gesicht oder den Intimbereich bedecken kann, wenn man sichergehen will, dass die Privatsphäre gewahrt bleibt. (Das ganze ist ein Pilotprojekt einer Securityfirma...) Dass, das nicht legal ist, sollte ausser Frage stehen. Doch was könnte ein Student tun, nachdem er diese Toilette benutzt hat, um zukünftig zu verhindern, dass noch mehr ahnungslose Studenten diese Toilette benutzen? Anzeige? Mit welcher Begründung? |
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| AW: Überachungskamera auf der Toilette Zitat:
![]() Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Überachungskamera auf der Toilette [QUOTE=Micha_redruM] und, dass man sich mit bereitgestellten schwarzen Papierstreifen das Gesicht oder den Intimbereich bedecken kann, QUOTE] die argumente von humi stehen außer frage - mich würde aber trotzdem interessieren, wie groß sind die schwarzen streifen ? - darf man (frau) ggf 2 nehmen oder gibt es ein kontingent ?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Überachungskamera auf der Toilette [QUOTE=hera] Zitat:
Wenn nicht würde mich mal eine statistische Erhebung interessieren, was mit dem einen zur Verfügung stehenden Streifen häufiger bedeckt wurde? |
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| AW: Überachungskamera auf der Toilette Zitat:
Was macht eigentlich ein Student auf der Damentoilette? MfG Carsten |
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| AW: Überachungskamera auf der Toilette Zitat:
hmmm...., würde mich eigentlich auch interessieren - ![]() Ferner wusste ich gar nicht, das an den Uni´s "Damen" die Toilette benutzen?
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Überachungskamera auf der Toilette Zitat:
Zitat:
Auf der sicheren Seite ist man aber mit einer Anzeige. Der Student kann vorübergehend ja andere Örtlichkeiten aufsuchen (Gebüsch, Cafe etc). Ach ja: am besten gleich dem Bundesdatenschutzbeauftragten Bescheid sagen. In NRW das Landesamt für Datenschutz und Informationstechnik (LDI). Allerdings sind die stets überlastet und können auch nicht immer was machen. |
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| AW: Überachungskamera auf der Toilette Zitat:
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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