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Syncronisation von Kontaktdaten über Dienste Dritter

Dies ist eine Diskussion zu Syncronisation von Kontaktdaten über Dienste Dritter innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 09.11.2009, 15:59
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Syncronisation von Kontaktdaten über Dienste Dritter

Hallo zusammen.

Ich habe mal eine Frage zum Thema Datenschutz und Datensynchronisation über Online-Dienste.

A führt auf seinem PC ein elektronisches Adressbuch, wie es ja wahrscheinlich viele tun. Dieses Adressbuch ist naturgemäß voll mit Daten, die man durchaus als sensible persönliche Daten ansehen kann (Adressen, Telefonnummern, Geburtstage, etc.).
Jetzt nehmen wir einmal an, A würde diese Daten zum Zweck der Synchronisation mit einem Handy an einen dritten Dienst übermitteln, zum Beispiel Google Mail o.ä.
Wenn man mal vom moralischen Wesen der Sache absieht, wäre das ein Fall einer unerlaubten Weitergabe vertraulicher Daten nach Bundesdatenschutzgesetz durch A? Müsste A in so einem Fall vorher die Erlaubnis der Personen einholen, deren Daten er an Google übermitteln will?

Vielen Dank für eure Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2009, 11:50
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AW: Syncronisation von Kontaktdaten über Dienste Dritter

Zitat:
Zitat von mbeyer
Hallo zusammen.

Ich habe mal eine Frage zum Thema Datenschutz und Datensynchronisation über Online-Dienste.

A führt auf seinem PC ein elektronisches Adressbuch, wie es ja wahrscheinlich viele tun. Dieses Adressbuch ist naturgemäß voll mit Daten, die man durchaus als sensible persönliche Daten ansehen kann (Adressen, Telefonnummern, Geburtstage, etc.).
Jetzt nehmen wir einmal an, A würde diese Daten zum Zweck der Synchronisation mit einem Handy an einen dritten Dienst übermitteln, zum Beispiel Google Mail o.ä.
Wenn man mal vom moralischen Wesen der Sache absieht, wäre das ein Fall einer unerlaubten Weitergabe vertraulicher Daten nach Bundesdatenschutzgesetz durch A? Müsste A in so einem Fall vorher die Erlaubnis der Personen einholen, deren Daten er an Google übermitteln will?

Vielen Dank für eure Hilfe
Glaube das käme entscheidend auf die AGB´s des Dienstes an. Wenn in diesen ausdrücklich drinsteht, dass nur der Nutzer Zugriff auf die Daten hat und der Dienstanbieter die Finger davon lässt dürfte dass kein Verstoß sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.11.2009, 14:32
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AW: Syncronisation von Kontaktdaten über Dienste Dritter

Zitat:
Zitat von Freaky22
Glaube das käme entscheidend auf die AGB´s des Dienstes an. Wenn in diesen ausdrücklich drinsteht, dass nur der Nutzer Zugriff auf die Daten hat und der Dienstanbieter die Finger davon lässt dürfte dass kein Verstoß sein.
nach der bdsg novelle II dürfte sich das gewaltig geändert haben und der fragesteller dürfte richtig mit seiner vermutung liegen, zumindest wenn es sich bei A um eine firma oä handelt, die die daten im rahmen der gewerbeausübung erhoben im im handy gespeichert hat.

konkret:
wenn ich die telnr meiner oma auf einem server im www speichere, wird sie wenig chancen haben, mich zu verklagen (sie hätte mir ja ihre nummer nicht verraten müssen)
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.11.2009, 13:48
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AW: Syncronisation von Kontaktdaten über Dienste Dritter

https://www.datenschutzzentrum.de/bl...atenschutz.pdf
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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