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Straftat verjährt, aber trotzdem weitergesagt!

Dies ist eine Diskussion zu Straftat verjährt, aber trotzdem weitergesagt! innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.04.2011, 21:19
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Straftat verjährt, aber trotzdem weitergesagt!

Darf eine privat Person oder eine Behörde einem Verein, in dem ein Mann Übungsleiter ist und dieser wegen eines BTM -Deliktes oder z.b. anderer Straftaten verurteilt worden ist (schon verjährt), diese Vorstrafen mitteilen?

Welche Gesetze wären dabei heranzuziehen rein informativ?
mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 22.04.2011, 21:53
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AW: Straftat verjährt, aber trotzdem weitergesagt!

§ 353b Abs. 1 StGB -Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
Wer ein Geheimnis, das ihm als
1. Amtsträger,
2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder
3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter durch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 42 Abs. 2 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #3 (permalink)  
Alt 23.04.2011, 00:52
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AW: Straftat verjährt, aber trotzdem weitergesagt!

Eine Privatperson darf das meiner Meinung nach weitersagen wem sie will. Wenn ich weiß das mein Nachbar im Knast war, dann darf ich das ja auch weitersagen
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #4 (permalink)  
Alt 23.04.2011, 07:53
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AW: Straftat verjährt, aber trotzdem weitergesagt!

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Eine Privatperson darf das meiner Meinung nach weitersagen wem sie will. Wenn ich weiß das mein Nachbar im Knast war, dann darf ich das ja auch weitersagen
Angelito hat Recht. Die Privatperson, die das evtl. rechtmäßig weiß, evtl. aus einer öffentlichen Gerichtsverhandlung erfahren hat, darf das durchaus weitererzählen.
Meine Antwort unter #2 gilt nur für den Behördenangehörigen.
Und dem Behördenangehörigen muß man erstmal nachweisen, wo er sein Wissen her hat! Vieleicht hat er es ja auch aus einer allgemein zugänglichen Quelle (öffentliche Gerichtsverhandlung, Zeitung, eigene Wahrnehmung, Gespräch vom Hören-Sagen von Dritten). - Wenn der sein Wissen woanders, außer dem Dienst her hat, dann beginge selbst er keine Straftat.
__________________
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Geändert von klausschlesinge (23.04.2011 um 21:47 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 23.04.2011, 20:20
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AW: Straftat verjährt, aber trotzdem weitergesagt!

Was bedeutet dann "Rehabilitation"?
Wenn jemand von der Behörde jeden Verein vor einem Menschen warnt, der keine Taten mehr begehen möchte und wird?

Ich denke mal, dass dieser dann keine Lebensqualität mehr bekommt.

mfg
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