Dies ist eine Diskussion zu Straftat verjährt, aber trotzdem weitergesagt! innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Straftat verjährt, aber trotzdem weitergesagt! Welche Gesetze wären dabei heranzuziehen rein informativ? ![]() mfg |
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| AW: Straftat verjährt, aber trotzdem weitergesagt! § 353b Abs. 1 StGB -Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht Wer ein Geheimnis, das ihm als 1. Amtsträger, 2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder 3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt, anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter durch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. § 42 Abs. 2 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| AW: Straftat verjährt, aber trotzdem weitergesagt! Eine Privatperson darf das meiner Meinung nach weitersagen wem sie will. Wenn ich weiß das mein Nachbar im Knast war, dann darf ich das ja auch weitersagen
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| AW: Straftat verjährt, aber trotzdem weitergesagt! Zitat:
Meine Antwort unter #2 gilt nur für den Behördenangehörigen. Und dem Behördenangehörigen muß man erstmal nachweisen, wo er sein Wissen her hat! Vieleicht hat er es ja auch aus einer allgemein zugänglichen Quelle (öffentliche Gerichtsverhandlung, Zeitung, eigene Wahrnehmung, Gespräch vom Hören-Sagen von Dritten). - Wenn der sein Wissen woanders, außer dem Dienst her hat, dann beginge selbst er keine Straftat.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (23.04.2011 um 21:47 Uhr). |
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| AW: Straftat verjährt, aber trotzdem weitergesagt! Was bedeutet dann "Rehabilitation"? Wenn jemand von der Behörde jeden Verein vor einem Menschen warnt, der keine Taten mehr begehen möchte und wird? Ich denke mal, dass dieser dann keine Lebensqualität mehr bekommt. mfg |
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