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Speicherdauer von Videoaufzeichnungen

Dies ist eine Diskussion zu Speicherdauer von Videoaufzeichnungen innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.11.2009, 10:26
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Speicherdauer von Videoaufzeichnungen

Angenommen ein Unternehmen plant eine Video-Überwachung an sogenannten Selbst-Scanning-Kassen(wiederlichstes Denglish) ohne dabei die mitarbeiter zu Überwachen. Alledings werden natürlich Kunden gefilmt(dies wird dann sicherlich auch kenntlich gemacht werden worden sein), und die daraus gewonnenen Daten sollten für einen zeitraum von entweder 92 Stunden oder aber 4 Werktagen plus option auf Verlängerung gespeichert werden.
Nun sagt das Bundesdatenschutzgesetz nichts genaueres über die Speicherdauer von derartigen emdian aus. Es finden sich zahlose (unbelegte ) Quellen die von 24 Studen bis zu 60 tagen sprechen.
Was ist nun die möglichst konkrete Speicherdauer, ohne einen konkreten Verdacht auf Straftat zu besitzen?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.11.2009, 11:24
V.I.P.
 
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AW: Speicherdauer von Videoaufzeichnungen

BDSG §35 (2)-3

Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn

sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist,
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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