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SCHUFA-Meldung ohne Einwilligung rechtens?

Dies ist eine Diskussion zu SCHUFA-Meldung ohne Einwilligung rechtens? innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 21.12.2009, 16:56
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SCHUFA-Meldung ohne Einwilligung rechtens?

Der Kunde eines Sportstudios konnte seinen offenen Beitrag von 109,00 EURO nicht mehr begleichen. Das Sportstudio hat deshalb das gerichtliche Mahnverfahren durchgezogen und auch einen vollstreckbaren Titel in der Hand. Bis zu diesem Punkt ist rechtlich alles in Ordnung, aber nun gehen auch die rechtlichen Differenzen los:

Das Sportstudio hat nicht etwa mittels eines Gerichtsvollziehers vollstreckt, nein nichts dergleichen. Stattdessen hat das Sportstudio die unbestrittene Forderung der SCHUFA gemeldet, ohne allerdings eine SCHUFA-Einwilligung des Mitgliedes vorliegen zu haben.

Neukunden des Sportstudios müssen jetzt wohl immer gleich eine SCHUFA-Klausel unterzeichnen, bei dem Altkunden war das bei Vetragsbeginn aber noch nicht so und auch zwischenzeitlich wurde die Einwilligung nicht eingeholt.

Jetzt ist eben die Frage, ob das Sportstudio die SCHUFA-Meldung abgeben durfte. Es lag zwar ein vollstrechbarer Titel vor, aber keine SCHUFA-Einwilligung. Wurde hier gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.12.2009, 09:07
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AW: SCHUFA-Meldung ohne Einwilligung rechtens?

.. natürlich dürfen vollstreckbare titel gemeldet werden -

die schufaklausel dient dazu, vorab (also bei eintritt in den club) mal eben bei der schufa anzufragen, ob ein eintrag vorliegt ....
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.12.2009, 09:35
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AW: SCHUFA-Meldung ohne Einwilligung rechtens?

Zitat:
Zitat von hera
.. natürlich dürfen vollstreckbare titel gemeldet werden -

die schufaklausel dient dazu, vorab (also bei eintritt in den club) mal eben bei der schufa anzufragen, ob ein eintrag vorliegt ....
So sieht es aus. Wäre ja noch schöner, wenn der Schuldner hier seine Einwilligung geben müsste. Dann wäre der Sinn und Zweck einer Schufa-Abfrage für die Tonne.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.12.2009, 19:28
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AW: SCHUFA-Meldung ohne Einwilligung rechtens?

.. die schufa (und die anderen auskunfteien natürlich auch) haben im www hübsche seiten, wo sie beschreiben, was , warum, wofür ...

das interesse, banken usw vor bösen überraschungen zu schützen wird in bestimmten situatioen als höheres interesse gehandelt

wer die schufa-klausel nicht unterschreibt, dürfte im allgemeinen auch nicht mit neuen handyverträgen oder so rechnen ...
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  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2009, 16:53
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AW: SCHUFA-Meldung ohne Einwilligung rechtens?

Zitat:
Zitat von hera
die schufaklausel dient dazu, vorab (also bei eintritt in den club) mal eben bei der schufa anzufragen, ob ein eintrag vorliegt ....

...wobei man auch hierbei ein wenig differenzieren muss:

1. eine Bonitätsabfrage vor Vertragsschluss ist grds. auch ohne Einwilligung aufgrund des berechtigten Interesses der abfragenden Stelle zulässig

2. ändert sich zum 1.4.2010 das BDSG wodurch die Rechte der Auskunfteien weiter eingegrenzt werden (wie genau müsst ich allerdings nochmal nachgucken also nagelt mich nicht drauf fest)
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  #6 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 07:33
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AW: SCHUFA-Meldung ohne Einwilligung rechtens?

OLG Koblenz 23.09.2009 2 U 423/09

Zulässigkeit der Übermittlung von Negativdaten durch die Schufa 1. Die Übermittlung von Negativdaten bedarf grundsätzlich einer einzelfallbezogenen Interessenabwägung, wobei zwischen sog. "harten" und "weichen" Negativmerkmalen zu unterscheiden ist. ....
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