Dies ist eine Diskussion zu Schufa erledigt Vermerk gut oder schlecht! innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| es gibt da einen Fall der mich Interessiert! Also mal angenommen ein Mobilfunkkunde hat seit mehreren Jahren einen Vertrag bei einem Anbieter. Dieser ist mit seinem Vertrag unzufrieden und vereinbart telefonisch eine Tarifänderung! Leider wird die Tarifänderung falsch durchgeführt und telefonische Zusagen nicht eingehalten. Als sehr hohe Rechnungen von dem Konto des Kunden eingehen lässt dieser die Rechnungen von seiner Bank zurückgehen. Der Versuch sich mit dem Mobilfunkanbieter zu einigen scheitert an der Tatsache, dass die telefonisch gemachten Zusagen vom Anbieter nicht eiongehalten werden. Es kommt also zur Kündigung durch den Mobilfunkanbieter. Dieser fordert zeitgleich die noch ausstehenden Forderungen ein. Der nun ehemalige Kunde ist sehr verärgert und ist nicht bereit diesen hohen Forderungen nachzukommen. Nach mehreren Gespärchen mit seinem Anwalt rät dieser zu Zahlen und es als Lebenserfahrung zu werten. Dem ehemaligen Kunden wird von den Anwälten des Mobilfunkanbieters einen Ratenzahlung für die Forderungen angeboten worauf sich dieser einlässt, jedoch kann er aus organisatorischen Gründen den Verpflichtungen nicht nachkommen und es wird auf einmal die gesamte Summe gefordert. In einem weiteren Gespräch mit seinem Anwalt wird ihm geraten sofort nach Eingang des Mahnbescheids zu zahlen. Der ehemalige Kunde will dieses auch tun, erhält allerdings aus organisatorischen Gründen den Mahnbescheid zeitgleich mit dem Vollstreckungsbescheid. Daraufhin begleicht der ehemalige Kunde schnellstmöglich die Forderung, wird dabei allerdings von seinem Bankberater darauf hingewiesen, dass er einen negativen Schufa Eintrag hat, der drei Jahre bestehen bleibt. Diese Tatsache sieht der Kunde nicht ein und setzt sich erneut mit dem Mobilfunkanbieter in Verbindung, dieser teilt ihm mit es würde ein sog. Erledigungsvermerk eingetragen und dann wäre der Eintrag nicht mehr negativ. Die Eintragung als solches würde aber bestehen bleiben und würde man nicht löschen, es wird nicht explizit gesagt kann man nicht löschen. Der ehemalige Kunde hat seine Arbeitsstätte ca. 150 Km von seinem Wohnort entfernt und dort einen Zweitwohnsitz. Somit kommt es zu den o.g. organisatorischen Problemen. Der Mahnbescheid wurde zwar förmlich zugestellt der Kunde erhält diesen jedoch erst drei Wochen später. Des weiteren hatte der Kunde über den gesammten Zeitraum mit Depressionen zu kämpfen. Er ist damit jedoch nur bei einem Schulpsycholgen in Behandlung, der diesen Zustand auch bestätigt. Der Kunde ist jedoch nur einmal bei einem Arzt gewesen diesbezüglich, ist nicht Krankgeschrieben und muss keine Medikamente nehmen. Nun mal einige Fragen zu diesem Fall: 1. Besteht doch die Möglichkeit der Löschung der gesammten Eintragung? 2. Was hat der sog. erledigt Vermerk für eine Auswirkung auf die Bonität des Kunden? 3. Falls es nicht möglich ist die Eintragung aus gegebenen Anlass seitens des Anbieters zu löschen besteht die Möglichkeit, dass durch die psychische Erkrankung diese Eintragung gelöscht wird (notfalls gerichtlich )? Freue mich über eure Antworten |
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