Dies ist eine Diskussion zu rücknahme vom zustimmung!? innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| rücknahme vom zustimmung!? also person A gibt person B die erlaubniss öffentlich in einem forum, das sie bilder von einem bestimmten motiv nehmen darf (es handelt sich also um eine deutlich begrenzte anzahl an bilder und nur mit einem bestimmten motiv und nur dieser person zugestanden, nicht alle die dort veröffentlich worden sind durften verwendet werden) jetzt hat person B aber auch von andern motiven die bilder entwendet aus dem forum und in einem banner für person C eingesetzt, ohne das person A dies wusste . zufällig wurde sie darauf aufmerksam und wollte nun person B anschreiben, das sie dieses motiv nicht nehmen durfte und es auch bitte zu entfernen hat das keine genemigung vorliegt. die frage ist jetzt da person B in person A's augen eben recht freizügig mit den bilder und motien ja umgegangen war, würde sie ihr gern den weiteren gerbauch der bilder (der zu unrecht entwendetten ja so oder so, aber eben auch gern von dem zugestandenen motiv) untersagen. ist es rechtens wenn sie das peron B darauf anspricht und darum bittet das sie keine bilder und motive mehr von ihr benutzen darf, weil sie fahrlässig (in A's augen) damit umgegangen ist und die bilder niemals an person C hätten gehen sollen, schon garnicht als banner /aushängeschild für C's HP!? oder ist ein wiederruf der genmigung nicht möglich ? lg holly |
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| AW: rücknahme vom zustimmung!? .. diese frage sollte besser in einem anderen themengebiet gestellt werden
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: rücknahme vom zustimmung!? wo denn ? *lieb frag* ich hab leider im lexicon hier nichts wegen rücknahme finden können nur vergütung und so weiter..aber darum geht es ja garnet.. hm.. lg holly |
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| AW: rücknahme vom zustimmung!? tja - hier treiben sich die datenschützer rum ... evtl "urheberrechtsverletzung" versuchen - mal in die suchfunktion oben eingeben, da dürfte sich was finden lassen und dann ggf. auch andere stichworte frohes feiertage noch
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: rücknahme vom zustimmung!? hi ja suchfunktion hatte ich schon ..kommt nichts anderes... würde also eher dafür sprechen, das man es nicht rückgängig machen kann *hmm* ich verswuch es aber nochmal im anderen bereich vielen dank ! lg holly |
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