Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Rechtslage bei unerwünschter Weitergabe von Mailadressen und privaten E-Mails

Dies ist eine Diskussion zu Rechtslage bei unerwünschter Weitergabe von Mailadressen und privaten E-Mails innerhalb des Forums Datenschutzrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 14:06
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wink Rechtslage bei unerwünschter Weitergabe von Mailadressen und privaten E-Mails

Wenn Empfänger A von Absender B eine E-Mail mit 100 weiteren, A unbekannten Personen im Adressfeld bekommt, B also As Adresse an hundert Leute geschickt hat, mit welchen Konsequenzen hat B zu rechnen?

Wie verhält es sich, wenn B über den Freundefinder einer Onlinecommunity den Inhalt von As E-Mails an die Community weitergibt oder zulässt, dass Trojaner das Mailprogramm auslesen und vertrauliche Daten weitergeben?

Geht die Rechtslage so weit, dass B zur Verantwortung gezogen werden kann, oder würde eine Anzeige nur unnötig Steuergelder verschwenden?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2011, 10:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)  
AW: Rechtslage bei unerwünschter Weitergabe von Mailadressen und privaten E-Mails

wenn der versender eine (leichtsinnige) private person ist, könnte man ihn bitten, das künftig zu unterlassen - ggf auf unterlassung klagen

bei firmen ist das schon eine weitergabe von personenbezogenen daten. hier könnte man natürlich auch erstmal bitten, das technisch ander zu lösen und ggf den datenschutz des zuständigen bundeslandes einschalten ...
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2011, 10:56
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, netAction hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Talking AW: Rechtslage bei unerwünschter Weitergabe von Mailadressen und privaten E-Mails

Vielen Dank für die Auskunft.

Beim Absender B handelt es sich sowohl um leichtsinnige private Personen, als auch um Firmen. As Bitte um Unterlassung führt in allen Fällen zu Unverständnis.

As Adresse wird in der Regel bei zukünftigen Rundmails als einzige ins BCC gesetzt, womit niemandem geholfen ist.

Da der Freundefinder meist nur einmal verwendet wird, hat auch hier die Bitte um Unterlassung keinen Nutzen.

Deshalb fragte ich, ob in diesen Fällen von staatlicher Seite eine Forderung konkret droht, oder ob der Gesetztgeber es beim Ruf nach Datenschutz belässt.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Rechtslage Archivierung von Mails in Unternehmen? Computerrecht / EDV-Recht 16.02.2009 17:17
unerwünschter untermieter Mietrecht 12.11.2008 09:09
IT-Anwälte raten zur Regelung bei privaten E-Mails am Arbeitsplatz Nachrichten: Recht & Gesetz 20.02.2008 11:46
Dienstliche Mails weiterleiten an privaten Mail-Account erlaubt? Arbeitsrecht 01.05.2007 00:37
Dienstliche Mails an privaten Mailaccount weiterleiten erlaubt? Internetrecht 30.04.2007 22:46





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Datenschutzrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN