Dies ist eine Diskussion zu Rechte an selbstgemachten Fotos - veröffentlicht auf fremden Internetseiten innerhalb des Forums Datenschutzrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Rechte an selbstgemachten Fotos - veröffentlicht auf fremden Internetseiten Was wäre, wenn Person B auf seiner Seite zusätzlich sogar schreibt, dass er sämtliche copyrights an allen Bildern besitzt! Wie könnte Person A gegen Person B in einem solchen Fall vorgehen. |
| |||
| AW: Rechte an selbstgemachten Fotos - veröffentlicht auf fremden Internetseiten Das Urheberrecht an einem Foto hat stets der Fotograf. Ohne seine Zustimmung darf ein Foto nicht veröffentlicht oder sonst wie verbreitet werden. Gegen Urheberrechtsverletzungen kann der Urheber mittels Abmahnung und/oder einstweiliger Verfügung vorgehen und Unterlassung sowie Schadensersatz usw. verlangen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Rechte an selbstgemachten Fotos - veröffentlicht auf fremden Internetseiten hat zwar nichts mit datenschutz zu tun aber: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist möglich: zB --------------- Sehr geehrte Damen und Herren, Sie betreiben die Internetseite "yxz". Auf diser Seite und unter dem Link "abc" befindet sich ein Foto, das ich angefertigt habe. Ihnen wurden keinerlei Nutzungsrechte für die Verwendung des Fotos erteilt. Als Urheber gemäß § 7 UrhG besitze ich die alleinigen Rechte aus §§ 12 ff. UrhG an dem Foto, insbesondere aus § 72 UrhG (Lichtbilderschutz). Ich fordere Sie daher nach § 97 UrhG auf, das Foto unverzüglich, spätestens bis zum tt.mm.jj, von der Website zu entfernen. Sollte der Inhalt nicht binnen der genannten Frist entfernt sein werde ich einen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen. Mit freundlichen Grüßen -------------------------------- --wenn man möchte, kann man noch eine unterlassungserklärung beifügen und eine unterschrift fordern ..
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
| |||
| AW: Rechte an selbstgemachten Fotos - veröffentlicht auf fremden Internetseiten Warum nicht gleich über einen Anwalt kostenpflichtig abmahnen? |
| |||
| AW: Rechte an selbstgemachten Fotos - veröffentlicht auf fremden Internetseiten Wo ist eigentlich die Grenze zur unzulässigen Rechtsberatung im Einzelfall überschritten? Zitat:
Sicherlich ist die Abmahnung über einen Anwalt eine Möglichkeit. Man sollte vorher allerdings prüfen, ob der Anspruchsgegner ausreichend solvent ist - sonst bleibt man auf seinen Kosten sitzen. Was reale Fälle betrifft: Erfahrungsgemäß werden in Postings in Internet-Foren ("Ich habe... und dann hat der... und was kann man dagegen...muß man das eigentlich hinnehmen oder sollte nicht...") nicht mal 20 Prozent der für die Beurteilung des konkreten Falles nötigen Sachverhalte geschildert, geschweige denn zutreffend geschildert. Insofern sollte man erstmal die Rechtslage durch einen Anwalt beurteilen lassen. Unter Umständen erübrigt sich dann die Abmahnung.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Rechte an selbstgemachten Fotos - veröffentlicht auf fremden Internetseiten Zitat:
Aber du hast schon recht. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Online Kochrezeptsammlung: Zueigenmachen von fremden Fotos als Hostprovider | Specials | 19.11.2009 10:58 |
| Fotos mit fremden Leuten im Internet veröffentlichen | Internetrecht | 10.05.2009 00:30 |
| Fotos von fremden Grdstk. aus aufgenommen | Urheberrecht | 28.07.2008 22:43 |
| Körperverletzung wenn Fotos eines fremden Kindes gemacht werden? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 13.01.2008 18:36 |
| Text von einem Fremden veröffentlicht | Internetrecht | 16.11.2007 23:29 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios