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Rechte an selbstgemachten Fotos - veröffentlicht auf fremden Internetseiten

Dies ist eine Diskussion zu Rechte an selbstgemachten Fotos - veröffentlicht auf fremden Internetseiten innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 09.10.2009, 17:26
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Rechte an selbstgemachten Fotos - veröffentlicht auf fremden Internetseiten

Nehmen wir mal an Person (A) hat eine Firma und Internetseite, auf der er u.a. auch Fotos von sich und einer 2. Person (B) und dritten Person (C), aber auch andere Fotos hat, die Person A selbst gemacht hat und die Erlaubnis der Veröffentlichung gegeben war. Nachdem sich Person A und B zerstritten und geschäftlich getrennt haben, hat die Person B die Fotos von Person A sowie weitere Bilder (u.a. von Person C)aus der Internetseite von Person A kopiert und auf seiner neuen Internetseite hochgeladen, ohne vorher bei Person A zu fragen oder eine Erlaubnis einzuholen, dieses Bild oder andere Bilder zu veröffentlichen.
Was wäre, wenn Person B auf seiner Seite zusätzlich sogar schreibt, dass er sämtliche copyrights an allen Bildern besitzt!
Wie könnte Person A gegen Person B in einem solchen Fall vorgehen.
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Alt 11.10.2009, 00:23
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AW: Rechte an selbstgemachten Fotos - veröffentlicht auf fremden Internetseiten

Das Urheberrecht an einem Foto hat stets der Fotograf. Ohne seine Zustimmung darf ein Foto nicht veröffentlicht oder sonst wie verbreitet werden.

Gegen Urheberrechtsverletzungen kann der Urheber mittels Abmahnung und/oder einstweiliger Verfügung vorgehen und Unterlassung sowie Schadensersatz usw. verlangen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 11.10.2009, 11:58
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AW: Rechte an selbstgemachten Fotos - veröffentlicht auf fremden Internetseiten

hat zwar nichts mit datenschutz zu tun aber:

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist möglich:

zB
---------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie betreiben die Internetseite "yxz".

Auf diser Seite und unter dem Link "abc" befindet sich ein Foto, das ich angefertigt habe.
Ihnen wurden keinerlei Nutzungsrechte für die Verwendung des Fotos erteilt. Als Urheber gemäß § 7 UrhG besitze ich die alleinigen Rechte aus §§ 12 ff. UrhG an dem Foto, insbesondere aus § 72 UrhG (Lichtbilderschutz).

Ich fordere Sie daher nach § 97 UrhG auf, das Foto unverzüglich, spätestens bis zum tt.mm.jj, von der Website zu entfernen.

Sollte der Inhalt nicht binnen der genannten Frist entfernt sein werde ich einen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen
--------------------------------

--wenn man möchte, kann man noch eine unterlassungserklärung beifügen und eine unterschrift fordern ..
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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Alt 14.10.2009, 11:04
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AW: Rechte an selbstgemachten Fotos - veröffentlicht auf fremden Internetseiten

Warum nicht gleich über einen Anwalt kostenpflichtig abmahnen?
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  #5 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 22:31
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AW: Rechte an selbstgemachten Fotos - veröffentlicht auf fremden Internetseiten

Wo ist eigentlich die Grenze zur unzulässigen Rechtsberatung im Einzelfall überschritten?



Zitat:
Warum nicht gleich über einen Anwalt kostenpflichtig abmahnen?
Was einen fiktiven Fall betrifft:

Sicherlich ist die Abmahnung über einen Anwalt eine Möglichkeit. Man sollte vorher allerdings prüfen, ob der Anspruchsgegner ausreichend solvent ist - sonst bleibt man auf seinen Kosten sitzen.

Was reale Fälle betrifft:

Erfahrungsgemäß werden in Postings in Internet-Foren ("Ich habe... und dann hat der... und was kann man dagegen...muß man das eigentlich hinnehmen oder sollte nicht...") nicht mal 20 Prozent der für die Beurteilung des konkreten Falles nötigen Sachverhalte geschildert, geschweige denn zutreffend geschildert.

Insofern sollte man erstmal die Rechtslage durch einen Anwalt beurteilen lassen. Unter Umständen erübrigt sich dann die Abmahnung.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 23:46
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AW: Rechte an selbstgemachten Fotos - veröffentlicht auf fremden Internetseiten

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Wo ist eigentlich die Grenze zur unzulässigen Rechtsberatung im Einzelfall überschritten?
Ist doch alles fiktiv hier.

Aber du hast schon recht. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
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