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Rausgabe von Daten

Dies ist eine Diskussion zu Rausgabe von Daten innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 22:36
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Rausgabe von Daten

Nehmen wir an Person A war bis 2000 Kunde einer Bank X. A hat 2000 alle Konten aufgelöst und damit nichts mehr zu tun. A hat mittlerweile geantwortet und bekommt Post von Bank X, dass vom Bürgerbüro den neuen Namen in Erfahrung bringen konnte.
Darf das Amt diese Daten einfach rausgeben?
Und warum interessiert die Bank X, wie der neue Name ist, wenn seit 2000 kein Kontakt mehr besteht.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 23:08
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AW: Rausgabe von Daten

Zitat:
Zitat von Chappi1906
Darf das Amt diese Daten einfach rausgeben?
Die Einwohnermeldeämter verhökern sogar fröhlich Adressdaten. Einzelabfragen sind ebenso erlaubt wie ganze Straßenzüge. Ob das in diesem speziellen Fall auch für die Bank gilt kann ich nicht sagen, vermute es aber. X kann sich an den Datenschutzbeauftragten der Bank wenden.

Zitat:
Zitat von Chappi1906
Und warum interessiert die Bank X, wie der neue Name ist, wenn seit 2000 kein Kontakt mehr besteht.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2009, 08:13
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AW: Rausgabe von Daten

anfrage an die bank nach §34 BDSG

welche daten sind gespeichert, von wem, wofür ... ?
musterschreiben im www

wobei eine bank natürlich auch nach kontolöschung aufbewahrungsfristen zu beachten hat
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.12.2009, 12:43
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AW: Rausgabe von Daten

Dieser Brief wurde bereits gefertigt. Einmal in Bezug auf §34 BDSG und §28 BDSG (Datenverarbeitung und deren Nutzung). Es wurde der Bank also verboten, jedwege Aktivitäten mit den Daten zu betreiben.
Könnte A (oder allgemein man) nicht die Herausgabe der Daten durch das Einwohnermeldeamt verbieten?
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  #5 (permalink)  
Alt 10.12.2009, 12:49
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AW: Rausgabe von Daten

Zitat:
Zitat von Chappi1906
Könnte A (oder allgemein man) nicht die Herausgabe der Daten durch das Einwohnermeldeamt verbieten?
.. kann er - aber es ist keine garantie dafür, dass nicht das meldeamt des nachbar (oder sonstigen) ortes die daten raus gibt ...
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.12.2009, 13:07
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AW: Rausgabe von Daten

Zitat:
Zitat von Chappi1906
Dieser Brief wurde bereits gefertigt. Einmal in Bezug auf §34 BDSG und §28 BDSG (Datenverarbeitung und deren Nutzung). Es wurde der Bank also verboten, jedwege Aktivitäten mit den Daten zu betreiben.
Könnte A (oder allgemein man) nicht die Herausgabe der Daten durch das Einwohnermeldeamt verbieten?
A kann der elektronischen Weitergabe seiner Daten widersprechen. Da hat der Bürger natürlich keine schriftliche Info gekriegt. Eine Einzelabfrage vor Ort kann man nur unterbinden, indem man z.B. unter Polizeischutz steht, weil man von einem irren Mörder verfolgt wird.
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