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Psychologisches Gutachten

Dies ist eine Diskussion zu Psychologisches Gutachten innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.04.2012, 10:05
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Psychologisches Gutachten

Guten morgen,

es geht um folgeden Fall....

Mister X musste zu einem psychiatrischen Fachgutachter (Niedergelassener Arzt) auf Wunsch seiner KK sollte die vorhandene Arbeitsunfähigkeit überprüft werden.

Mister X wurden folgende Fragen gestellt.

Gutachter : Haben Sie schon einmal vor Gericht gestanden ?
Mister X : Ja
Gutachter : Warum ?
Mister X : Körperverletzung & BTM .....
Gutachter : Oh,BTM .....nehmen Sie Drogen ?
Mister X : Nein
Gutachter : Haben Sie früher Drogen genommen ?
Mister X : Ja
Gutachter : Welche ?
Mister X : Haschisch
Gutachter : Wie lange ?
Mister X : 10 Jahre bis 2005

Diese Antworten tauchen im Gutachten auf,aber darf es so detailliert drin stehen ??

ZB.
vor Gericht gestanden hat Mister x wg Körperverletzung ,BTM....
haschisch 10J. bis 2005
Schulden hat Mister X für Auto und Möbel ,10000.

Was hat es die KK zu interessiere,was Mister X früher gemacht hat ?

Danke im voraus

i.A Harry
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  #2 (permalink)  
Alt 19.04.2012, 14:42
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AW: Psychologisches Gutachten

Zitat:
Zitat von HarryPothead Beitrag anzeigen
Diese Antworten tauchen im Gutachten auf,aber darf es so detailliert drin stehen ??
Wurde der Arzt für das Gutachten von der Schweigepflicht entbunden?

Zitat:
Was hat es die KK zu interessiere,was Mister X früher gemacht hat ?
Drogenkonsum kann zu psychischen Erkrankungen führen und ist insbesondere dann relevant, wenn es um eine psychiatrische Begutachtung geht.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.04.2012, 18:51
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AW: Psychologisches Gutachten

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Wurde der Arzt für das Gutachten von der Schweigepflicht entbunden?

Drogenkonsum kann zu psychischen Erkrankungen führen und ist insbesondere dann relevant, wenn es um eine psychiatrische Begutachtung geht.

Hallo Humungus,

ja Mister X hatte was unterschrieben , den Gutachter und die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht damit entbunden.
Sind dann alle Grenzen aufgehoben ???

Mfg Harry

Geändert von HarryPothead (19.04.2012 um 21:38 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 19.04.2012, 18:55
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AW: Psychologisches Gutachten

Zitat:
Zitat von HarryPothead Beitrag anzeigen
Sind dann alles Grenzen aufgehoben ???
Ist die Schweigepflichtentbindung vollständig (man kann sie auch immer einschränken!), hat der Arzt keine Grenzen. Höchstens die, dass der Patient durch den Bericht einen gesundheitlichen Schaden davonträgt, was extrem selten der Fall ist. Was fachlich angemessen ist, ist eine andere Frage. Manchmal sollte man ein wenig Fingerspitzengefühl haben und Dinge nur andeuten.

Letztendlich lässt sich so ein Gutachten aber nur im Ganzen beurteilen, nicht aus einzelnen Satzfetzen. Der frühere Drogenkonsum gehört aber bei psych. Begutachtung sicherlich rein. Die jetzigen Schulden wären meiner Meinung nach dann erwähnenswert, wenn der Patient deshalb depressiv wäre oder sich dadurch beeinträchtigt sehen würde.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.04.2012, 18:59
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AW: Psychologisches Gutachten

Zitat:
Zitat von HarryPothead Beitrag anzeigen
ja Mister X hatte was unterschrieben , den Gutachter und die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht damit entbunden.
Sind dann alles Grenzen aufgehoben ???
Nö, nur die Schweigepflicht ist aufgehoben.

Ob und wie weit das trotzdem alles verwendet werden darf, wäre zu prüfen.

OT: Bei sowas erstmal nicht unterschreiben, Nein ankreuzen oder durchstreichen. Die Konsequenzen sind weitreichend und im ersten Anlauf kann eine Weigerung nicht schaden. So halte ich das.
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Alt 19.04.2012, 19:01
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AW: Psychologisches Gutachten

Ja. Damit kann alles, was in vertrauter Atmosphäre im Arztzimmer stattfindet und gesagt wird dorthin dringen, wo es lt. Schweigpflichtsentbindung hingehen soll.

Ich kenne auch einen Fall, in welchem jemand wegen eines Kreuzbandrisses im Auftrag seiner Unfallversicherung zur Klärung der Invaliditätsquote begutachtet werden sollte.

Im Gutachten standen dann Aussagen wie: A betrat strammen Schrittes das Zimmer. Auf Aufforderung, sich zu entkleiden, setzte er sich auf einen Stuhl, schnürte seine Schuhe auf. Dann stand er auf und zog seine Hose auf. Beim Hoseausziehen wurde das rechte Bein um X Grad angewinkelt und das linke Bein um Y Grad angewinkelt.
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  #7 (permalink)  
Alt 19.04.2012, 19:06
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AW: Psychologisches Gutachten

Der Gutachter stellt ja Fakten fest (objektive eigene Beobachtungen und subjektive Angaben des zu Untersuchenden). Er bewertet diese und zieht dann Schlußfolgerungen. Täte er dies nicht, würde er nur zu Schlußfolgerungen kommen, die nach außen hin nicht zu vertreten und somit angreifbar wären. - Dies heißt anders ausgedrückt: der Gutachter bezieht sich in seinem Ergebnis immer auf eine Beobachtung und/oder Angabe des Untersuchten.
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