Dies ist eine Diskussion zu Psychologisches Gutachten innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Psychologisches Gutachten es geht um folgeden Fall.... Mister X musste zu einem psychiatrischen Fachgutachter (Niedergelassener Arzt) auf Wunsch seiner KK sollte die vorhandene Arbeitsunfähigkeit überprüft werden. Mister X wurden folgende Fragen gestellt. Gutachter : Haben Sie schon einmal vor Gericht gestanden ? Mister X : Ja Gutachter : Warum ? Mister X : Körperverletzung & BTM ..... Gutachter : Oh,BTM .....nehmen Sie Drogen ? Mister X : Nein Gutachter : Haben Sie früher Drogen genommen ? Mister X : Ja Gutachter : Welche ? Mister X : Haschisch Gutachter : Wie lange ? Mister X : 10 Jahre bis 2005 Diese Antworten tauchen im Gutachten auf,aber darf es so detailliert drin stehen ?? ZB. vor Gericht gestanden hat Mister x wg Körperverletzung ,BTM.... haschisch 10J. bis 2005 Schulden hat Mister X für Auto und Möbel ,10000. Was hat es die KK zu interessiere,was Mister X früher gemacht hat ? Danke im voraus i.A Harry |
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| AW: Psychologisches Gutachten Zitat:
Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Psychologisches Gutachten Zitat:
Hallo Humungus, ja Mister X hatte was unterschrieben , den Gutachter und die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht damit entbunden. Sind dann alle Grenzen aufgehoben ??? Mfg Harry Geändert von HarryPothead (19.04.2012 um 21:38 Uhr). |
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| AW: Psychologisches Gutachten Ist die Schweigepflichtentbindung vollständig (man kann sie auch immer einschränken!), hat der Arzt keine Grenzen. Höchstens die, dass der Patient durch den Bericht einen gesundheitlichen Schaden davonträgt, was extrem selten der Fall ist. Was fachlich angemessen ist, ist eine andere Frage. Manchmal sollte man ein wenig Fingerspitzengefühl haben und Dinge nur andeuten. Letztendlich lässt sich so ein Gutachten aber nur im Ganzen beurteilen, nicht aus einzelnen Satzfetzen. Der frühere Drogenkonsum gehört aber bei psych. Begutachtung sicherlich rein. Die jetzigen Schulden wären meiner Meinung nach dann erwähnenswert, wenn der Patient deshalb depressiv wäre oder sich dadurch beeinträchtigt sehen würde.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Psychologisches Gutachten Zitat:
Ob und wie weit das trotzdem alles verwendet werden darf, wäre zu prüfen. OT: Bei sowas erstmal nicht unterschreiben, Nein ankreuzen oder durchstreichen. Die Konsequenzen sind weitreichend und im ersten Anlauf kann eine Weigerung nicht schaden. So halte ich das.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Psychologisches Gutachten Ja. Damit kann alles, was in vertrauter Atmosphäre im Arztzimmer stattfindet und gesagt wird dorthin dringen, wo es lt. Schweigpflichtsentbindung hingehen soll. Ich kenne auch einen Fall, in welchem jemand wegen eines Kreuzbandrisses im Auftrag seiner Unfallversicherung zur Klärung der Invaliditätsquote begutachtet werden sollte. Im Gutachten standen dann Aussagen wie: A betrat strammen Schrittes das Zimmer. Auf Aufforderung, sich zu entkleiden, setzte er sich auf einen Stuhl, schnürte seine Schuhe auf. Dann stand er auf und zog seine Hose auf. Beim Hoseausziehen wurde das rechte Bein um X Grad angewinkelt und das linke Bein um Y Grad angewinkelt.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| AW: Psychologisches Gutachten Der Gutachter stellt ja Fakten fest (objektive eigene Beobachtungen und subjektive Angaben des zu Untersuchenden). Er bewertet diese und zieht dann Schlußfolgerungen. Täte er dies nicht, würde er nur zu Schlußfolgerungen kommen, die nach außen hin nicht zu vertreten und somit angreifbar wären. - Dies heißt anders ausgedrückt: der Gutachter bezieht sich in seinem Ergebnis immer auf eine Beobachtung und/oder Angabe des Untersuchten.
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