Dies ist eine Diskussion zu privates Sicherheitsunternehmen innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| privates Sicherheitsunternehmen Als Beweismittel machen die Mitarbeiter der B-GmbH von jedem falsch parkenden Auto, dessen Halter verwarnt werden soll, ein digitales Foto. Die Fotos werden dann vom Fotoapparat auf den PC der B-GmbH überspielt. Es wird eine CD gebrannt dem Ordnungsamt von A-Stadt übergeben. Die Fotos verbleiben aber noch auf dem PC der B-GmbH. Sind diese digitalen Fotos Daten von A-Stadt oder Daten der B-GmbH ? Wer ist Daten-Owner ? Wer überwacht, ob diese Daten irgendwann vom PC der B-GmbH gelöscht werden ? |
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| AW: privates Sicherheitsunternehmen da ich die verträge nicht kenne, würde ich gaaaanz vorsichtig sagen, dass die fa B im auftrag der stadt daten von verkehrssündern sammelt - also "auftragsdatenverarbeitung" dann wäre die stadt datenherr und es müßten ordentliche verträge zur auftragdatenverarbeitung existieren, worin alles weitere geregelt ist (§ 11 BDSG) es gibt aber auch den begriff der funktionsübertragung. dagegen würde sprechen, dass dem Auftragsdatenverarbeiter kein Rechte zur Nutzungan den Daten für eigene Zwecke überlassen sind und er kein eigenes Interesse an der Datenverwendung hat. http://www.datenschutz-praxis.de/lex...ertragung.html
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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