Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Postgeheimnis, Fremde SMS aneignen

Dies ist eine Diskussion zu Postgeheimnis, Fremde SMS aneignen innerhalb des Forums Datenschutzrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 15:17
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Ort: Süddeutschland
Beiträge: 6
Keine Wertung, Okasan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Okasan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Okasan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Okasan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Okasan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Okasan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Okasan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Okasan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Okasan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Okasan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Postgeheimnis, Fremde SMS aneignen

nehmen wir an jemand habe einem Bekannten auf sein Handy Fotos und SMS`s geschickt. Ein anderer bekommt das Handy in seine Hände, ließt alles und sendet sie weiter. Z.B.: via Bluetooth. Wära dies ein Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien? Wära dies ein Verstoß gegen Bürgerrechte oder Strafrechte?

Lg Okasan

Ps.: Hätte nichts dagegen eine Gesetzesgrundlage zu erfahren.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 02:53
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Postgeheimnis, Fremde SMS aneignen

Zitat:
Zitat von Okasan Beitrag anzeigen
nehmen wir an jemand habe einem Bekannten auf sein Handy Fotos und SMS`s geschickt. Ein anderer bekommt das Handy in seine Hände, ließt alles und sendet sie weiter. Z.B.: via Bluetooth. Wära dies ein Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien? Wära dies ein Verstoß gegen Bürgerrechte oder Strafrechte?
Das Post- und Fernmeldegeheimnis endet, vereinfacht gesagt, wenn die Post beim Empfänger angekommen ist. Jemandem einen schon geöffneten Brief aus dem Schreibtisch zu klauen ist ggf. Diebstahl, aber keine Verletzung des Briefgeheimnisses.

Ansonsten ist die Fallbeschreibung zu dünn.

§ 202a StGB Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


Könnte also greifen, muß aber nicht.

§202b StGB, "Abfangen von Daten", greift sicher nicht, weil ja keine Daten abgefangen wurden, sondern ein Handy ohne Zustimmung des Besitzers benutzt wird.

Die Weiterverbreitung von Fotos von dem Handy könnte a) eine Urheberrechtsverletzung sein, und b) eine Verletzung des Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen.

Datenschutzrechtlich wird man da eher nichts konstruieren können, da findet weder eine Erhebung noch eine Verarbeitung noch eine Nutzung personenbezogener Daten statt, die vom BDSG erfasst wird.

Außerdem wird man auf Grundlage des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sicherlich einen Unterlassungsanspruch aufstellen können.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Katzen, die auf fremde Grundstücke und in fremde Häuser gehen Nachbarrecht 13.10.2011 11:25
Suche Quellen/Ausführungen für das Recht fremde WLANS zu nutzen (Internet) und fremde Daten zu kopieren. Computerrecht / EDV-Recht 30.08.2010 07:17
Verletzung des Postgeheimnis durch Behörde Staats- und Verfassungsrecht 11.07.2010 17:16
Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit Polizeirecht 13.11.2009 22:20
HPI: Aktuelles IT-Wissen mit iTunes U kostenlos aneignen und auffrischen Nachrichten: Wissenschaft 13.01.2009 10:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Datenschutzrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN