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POLAS-BW

Dies ist eine Diskussion zu POLAS-BW innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  • 1 Post By hera

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  #1 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 00:09
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POLAS-BW

Die Polizei in Baden-Württemberg betreibt eine Datenbank "POLAS-BW", bei der sie weitgehend frei Daten über Verdächtige etc. einstellt.

Hat ein Bürger Recht auf Information darüber, ob Daten über ihn gespeichert sind ?

Und wenn ja, hat er ein Recht auf Einsicht in die Daten ?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 09:36
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AW: POLAS-BW

stichworte: informationelle Selbstbestimmung, auskunftsrecht

Recht auf Auskunft: § 12 Abs. 5 BKAG
http://dejure.org/gesetze/BKAG/12.html

danach ist dem Betroffenen nach § 19 BDSG Auskunft zu erteilen
http://dejure.org/gesetze/BDSG/19.html

dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft darüber zu erteilen,
welche Daten zu seiner Person gespeichert sind und wo diese herstammen, an wen die die Daten weitergegeben wurden und
der Zweck der Speicherung.

Die Auskunft wird vom BKA erteilt, § 12 Abs. 5 BKAG.
http://dejure.org/gesetze/BKAG/12.html
formlos, ggf perskopie (wo alles außer adresse und name geschwärzt ist)

wenn die auskunft wegen höherer interessen verweigert wird, kann man hier mal nachfragen
http://www.bfdi.bund.de/Vorschaltseite_DE_node.html

ich bin mir nicht sicher, ob die DBen hier verwaltet werden:
http://www.polizei-nrw.de/duisburg/start/

einen hinweis auf einen datenschutzbeauftragten habe ich nicht gefunden, aber man kann sein ansinnen mit sicherheit an diesen auch ohne namen adressieren ...
Kerzenlicht likes this.
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 03:49
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AW: POLAS-BW

@Hera:
Dank Dir für Deinen Beitrag. Aber POLAS-BW ist eine Datenbank eines Bundeslandes.

Die Rechtsgrundlage für POLAS-BW ist § 38 PolG BW.

Die führende Stelle ist mE das LKA Baden-Württemberg (?????).

Die Auskunft richtet sich nach § 45 PolG BW. Interessant dabei der zweite Halbsatz.

Gruß Axel
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  #4 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 09:44
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AW: POLAS-BW

ich weiß eben nicht wo die datenbanken geführt werden. aber wenn man beim lka einfach mal so nach seinen daten fragt, kann es ggf passieren, dass die datenbanken nicht beauskunftet werden.

aber ich denke, das kann man gezielt nachfragen .. eben auch eine frage nach der stelle, die die datenbank führt und ob dieses daten in der auskunft beinhaltet sind und dann dort nochmal nachfragen

da mag zwar § 38PolG http://dejure.org/gesetze/PolG/38.html mit reinspielen, aber eben nicht nur der vollzugsdienst
ich glaube, die DB "kann" eine ganze menge ...

wenn es ein LDSG gibt, wäre das für eine behörde maßgebend
(vgl NDSG §16: http://www.jusline.de/index.php?cpid...id=120&paid=16)

beim suchen bin ich doch noch über eine nette seite gestolpert:
www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft

hier gibt es einen generator, in den man seine persönlichen daten eingeben kann (sowas würde ich niiiiiiemals im internet machen ), aber es funktioniert auch mit max mustermann und entenhausen ... und als lohn bekommnt man einen schönen brief (habe ihn nicht geprüft)

die für sich richtige auskunftsbehörde kann max mustermann vorher auswählen ..
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
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  #5 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 05:34
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AW: POLAS-BW

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
beim suchen bin ich doch noch über eine nette seite gestolpert:
www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft
Witzige Seite.

Ich glaube, es ist sonnvoll, einfach mal das hiesige LKA schriftlich um Auskunft zu bitten.

Gruß Axel
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