Dies ist eine Diskussion zu PN's an Dritte weitergeben legal? innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| PN's an Dritte weitergeben legal? Angenommen ein Plattformbetreiber ruft öffentlich dazu auf, Private Nachrichten und E-Mails (die auf einer unabhängigen Plattform [z.B. Facebook] ausgetauscht wurden) an ihn weiterzuleiten. Wäre das legal? Nehmen wir an besagter Betreiber führt ein Forum und bittet, dass Abwerben von Mitgliedern auf unabhängigen (!) Seiten zu melden und besagte Textpassage an ihn weiterzuleiten. Selbst wenn das Abwerben per E-Mail geschieht. Wäre er damit im Recht? Oder verstösst das nicht gegen die Datenschutzbestimmungen? Liebe Grüße schonmal! Misa |
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| AW: PN's an Dritte weitergeben legal? Zitat:
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| AW: PN's an Dritte weitergeben legal? Danke für die Antwort. Ich hatte mich an 'private Nachricht' aufgehängt.. Immerhin müsste 'privat' doch ein Hinweis darauf sein, dass die Nachricht privat bleibt.. Dem ist wohl nicht so.. |
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| AW: PN's an Dritte weitergeben legal? Zitat:
es verhält sich bei pns genau wie auch bei briefen. die empfängerin kann diese weiterleiten, an wen sie möchte (mit wenigen ausnahmen). |
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| AW: PN's an Dritte weitergeben legal? Nein. Es ist auch weder unzulässig, erhaltene Briefe oder E-Mails an Dritte weiterzugeben, noch ist es unzulässig, Dritte aufzufordern, Briefe oder E-Mails, die diese erhalten haben, an einen weiterzuleiten. Mit einer Veröffentlichung des Krempels sollte man dagegen vorsichtig sein.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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