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Pfändung und dritte fremde Person dabei?

Dies ist eine Diskussion zu Pfändung und dritte fremde Person dabei? innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 25.05.2010, 15:14
Boardneuling
 
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Pfändung und dritte fremde Person dabei?

Hallo liebe Gemeinde,
da wir Stammtisch hatten und einiges an fiktiven Fällen durchdiskutiert blieb eine Frage übrig:

Ausgedacht war:
Gläubiger ( Kasse einer Stadt ) läßt vollstrecken und kündigt dies mit Zwangsöffnung aus Beschluss vom AG an.

Schuldner ist anwesend, Tür ist offen und der Vollstreckungsmitarbeiter der Stadt und ein fremder Schlüsseldienstmitarbeiter treten ein. Wir denken dies ist ein allgemein üblicher Fall.

Aber nun: Der Fremde stellt sich nicht vor und wird auch nicht vorgestellt. Die Pfändung beginnt, die Daten des Schuldners werden abgeglichen und ins Protokoll übernommen. Der Fremde ist dabei, steht neben dem Vollstreckungsmitarbeiter und hat zudem Einblick auf das Protokoll.
Ist dies überhaupt rechtens wg. Datenschutz? Wir denken nicht.

Denn der Fremde müsste doch während der Pfändung draussen bleiben oder was meint die Forengemeinde dazu?

Danke und Gruss
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