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personenbezogene Jahreskarte

Dies ist eine Diskussion zu personenbezogene Jahreskarte innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 12:11
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personenbezogene Jahreskarte

Hallo Forum,

ich bin Inhaber einer Jahreskarte für das hiesige Schwimmbad.

Die Jahreskarte lautet auf meinen Namen und ist nicht übertragbar.

Das Bad loggt die Ein- und Ausgangsdaten aller Besucher und speichert die Daten drei Jahre lang. Wo weiß ich nicht.

In meinem Fall sind das - wegen der Personenbezogenheit der Karte - natürlich personenbezogene Daten aus denen sich ein Nutzerverhalten ableiten lässt.

Ist die Speicherung rechtens ?

Gruß george
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  #2 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 12:33
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AW: personenbezogene Jahreskarte

Zitat:
Zitat von george mcfly Beitrag anzeigen
Ist die Speicherung rechtens ?
Dazu würde ich mal den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten befragen.

Ich kann auf den ersten Blick überhaupt keine Notwendigkeit erkennen, warum die Benutzungszeiten von Benutzern einer personengebundenen Jahreskarte gespeichert werden müssten.

Und wenn es die nicht gibt, dürfen die gar nicht gespeichert werden.

Falls das Schwimmbad gerne Daten über die Benutzungshäufigkeit haben möchte, was ja nachvollziehbar ist, dann muß es die anonymisiert sammeln und auswerten. Was ja möglich wäre.

Also: ab zum Datenschutzbeauftragten.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 15:50
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AW: personenbezogene Jahreskarte

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Ich kann auf den ersten Blick überhaupt keine Notwendigkeit erkennen, warum die Benutzungszeiten von Benutzern einer personengebundenen Jahreskarte gespeichert werden müssten.
Da die Karte personengebunden und nicht übertragbar ist, möchte das Schwimmbad natürlich wissen, wer da mit welcher Jahreskarte reingeht. Wird natürlich nicht kontrolliert; aber das wäre ein solcher Grund.

Die Speicherung sollte dann aber mE über Nacht gelöscht werden, weil am nächsten Tag die Vortage keine Rolle mehr spielen.

@TomRohwer:
Was meinst Du ?

PS: Den Landesbeauftragten für Datenschutz kann ich natürlich auch fragen. Aber da sollte sich der Verdacht einer illegalen Speicherung vehärtet haben.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.09.2011, 12:44
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AW: personenbezogene Jahreskarte

mal davon abgesehen, dass hier in diesem forum nur fiktive fälle diskutiert werden dürfen, unterstelle ich, dass das schwimmbad der stadt gehört und die hat mit sicherheit einen datenschutzbeauftragten, diesen findet man im allgemeinen über die seiten der stadt im www. den DSB kann man jederzeit um auskunft gem §19 bzw §34 BDSG bitten
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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