Dies ist eine Diskussion zu persönliche Daten öffentlich vor Gericht? innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| persönliche Daten öffentlich vor Gericht? Ich habe noch nie eine Gerichtsverhandlung live gesehen oder daran teilgenommen. Alle meine Informationen sind aus dem Fernsehen und Büchern. So ergeht es auch meinen Mitbewohnern in der WG und wir haben ein Frage diskutiert, die recht spannend war. Gerichtsverhandlungen sind ja öffentlich. Über den Sinn will ich nicht streiten, dieser ist gut belegt und nachvollziehbar. Es gibt aber auch gerichtliche Streitigkeiten zwischen gut bekannten Parteien, wie Lebenspartnern, Familie oder Mitbewohnern und Freunden. Also nehmen wir mal folgendes an: Es gibt einen beliebigen Streitfall. Person A gibt über B vor Gericht Daten preis, wie Vermögenswerte, Erzählungen über privaten Alkoholkonsum, vielleicht sogar Diagnosen von Psychiatern die sie in Erfahrung gebracht hat nach jahrelangem zusammenleben. Das hat u.U. nicht einmal was mit dem Fall zu tun. Das ist ja genau das, worum es in diesen "Talkshow-Elendstourismus-Fake-Gerichtssendungen" geht. Wie ist das aber in der Realität? Da sitzen nun als Zuschauer zukünftige Arbeitskollegen, Arbeitgeber, potentielle Lebenspartner usw. und erfahren solche Geschichten von sogar unschuldigen Personen. Wie funktioniert das? Gruß Robert |
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| AW: persönliche Daten öffentlich vor Gericht? Nicht jede Verhandlung ist öffentlich ![]() In keiner meiner persönlichen Verhandlungen sind jetzt wirklich intime Details bekannt gegeben worden. Bei der letzten hab ich, obwohl sie nicht öffentlich war, sogar freiwillig Besuchern die Anwesenheit erlaubt
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| AW: persönliche Daten öffentlich vor Gericht? Man kann auch, wenn der höchstpersönliche Lebensbereich betroffen sein könnte, die Öffentlichkeit bei öffentlichen Verhandlungen, z.B. in Strafsachen, aber auch allen anderen Sachen, ausschließen lassen, § 171 b GVG. Das wäre etwa der Fall, wenn intime Details Verhandlungsinhalt werden könnten. In Familiensachen ist die Öffentlichkeit regelmäßig ausgeschlossen; und in den Übrigen Fällen bei deren Vielzahl besteht die Öffentlichkeit nur zu oft aus...KEINEM, der da wäre.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: persönliche Daten öffentlich vor Gericht? in strafverfahren muß man damit rechnen, dass die gegenseite über akteneinsicht ggf sehr private dinge erfährt ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: persönliche Daten öffentlich vor Gericht? Zitat:
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| AW: persönliche Daten öffentlich vor Gericht? Zitat:
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: persönliche Daten öffentlich vor Gericht? Gibt es eigentlich die Möglichkeit, bestimmte Daten gegen Akteneinsicht zu sperren? Aus Gründen der Vollständigkeit sollte darauf hingewiesen werden, dass nur über einen Anwalt Akteneinsicht genommen haben. Z.B.: X ist Opfer von Nachstellungen, stellt Strafantrag und zieht dann um, um vor neuerlichen Angriffen geschützt zu sein. Y versucht nun, über die Akteneinsicht an die neue Adresse zu gelangen. |
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| AW: persönliche Daten öffentlich vor Gericht? Zitat:
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| AW: persönliche Daten öffentlich vor Gericht? Zitat:
keine ahnung, ob man irgendwelche anträge stellen muß bzw. überhaupt kann ... für einen laienkünstler, der ab und zu das BDSG als nachtlektüre liest, ist alles sehr "erstaunlich"
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: persönliche Daten öffentlich vor Gericht? Zitat:
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