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Perso-Kopie an Arbeitgeber? Was sagt Datenschutz?

Dies ist eine Diskussion zu Perso-Kopie an Arbeitgeber? Was sagt Datenschutz? innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 09:20
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Perso-Kopie an Arbeitgeber? Was sagt Datenschutz?

Hallo,

ist ein Arbeitgeber berechtigt, von einem "Zeitarbeiter" die Persokopie zu verlangen?
Es handelt sich um einen "ganz normalen" Mitarbeiter in der IT.

Gruss
Kröti
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  #2 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 22:07
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AW: Perso-Kopie an Arbeitgeber? Was sagt Datenschutz?

Zitat:
Zitat von Krötilla Beitrag anzeigen
ist ein Arbeitgeber berechtigt, von einem "Zeitarbeiter" die Persokopie zu verlangen?
Es genügt wohl, daß sich der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber per VORZEIGEN des Personalausweises ausweisen kann. Der Arbeitgeber kann also "nur" verlangen, daß der Arbeitnehmer ihm seinen Ausweis vorzeigt; er hat aber keinen (gesetzlichen) Anspruch darauf, sich eine Kopie des vorgezeigten Ausweises anfertigen zu dürfen, bzw. daß ihm der Arbeitnehmer eine selbstgefertigte Kopie des Ausweises überläßt.

Der Arbeitnehmer darf dem Arbeitgeber Kopien(besitz) erlauben, ist dazu aber nicht (gesetzlich) verpflichtet.

Siehe dazu die Ausführungen des Landesbeauftragten für Datenschutz, Bremen:

Zitat:
Die Anfertigung von Kopien der Ausweise mag zwar praktisch sein, ist aber weder gesetzlich vorgeschrieben noch erforderlich. Es reicht nämlich vollkommen aus, wenn die Stelle, bei der sich jemand ausweist, lediglich den Namen und die Anschrift der Person aufnimmt und vermerkt, dass sich diese Person [ durch Ausweisvorzeigen ] ausgewiesen hat.
http://www.datenschutz-bremen.de/tipps/ablichtung.php
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  #3 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 15:56
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AW: Perso-Kopie an Arbeitgeber? Was sagt Datenschutz?

Der AG sollte wohl in der Lage sein, sich Namen, Anschrift, Geburtsdatum und -Ort sowie Ausweisnummer und ausstellende Behörde aufzuschreiben.

Mehr Informationen hat er ja auch nicht in der Hand, wenn er vom Ausweis eine Fotokopie macht. Und so arbeitsaufwendig ist es ja nun auch nicht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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