Dies ist eine Diskussion zu Paketabholung, Persovorlage und abschreiben innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Paketabholung, Persovorlage und abschreiben Nehmen wir an B hat beim Amazonas ein Spiel ab 18 JAhre bestellt. B hat das 18 Lebensjahr bei weitem überschritten, somit ist das Alter und die damit verbundene überprüfung kein Problem. Nun möchte B das Paket bei P abholen, hat aber ein Problem damit das seine Personalausweisdaten im Computer gespeichert werden sollen. Das Vorzeigen des Persos reicht nicht aus um das Alter zu bestätigen und das Paket zu erhalten. Auf Nachfragen was DHIII mit den gespeicherten Daten mit B macht konnte P keine Auskunft geben. Ebenso wusste P nicht warum und wielange diese Daten gespeichert werden. Die Herausgabe wurde also verweigert. Schließlich wäre diese Zweigstelle(P) nicht der Paketlieferdienst und man solle sich an die wenden wenn man weitere Fragen hat. (Herausgabe einer teuren Hotlinenummer des Paketdienstes) Was könnte B da nun machen ohne das seine Daten im Computer erfasst werden? (Verkauft DHIII diese Daten an Adresshändler? Ist das 100% sicher? Man(n) weiß ja nie...) Wäre es für B möglich mithilfe der Polizei sein Eigentum, Spiel ist bereits bezahlt, herauszufordern? Wie sieht es aus wenn das Spiel, mit dem Vermerk Annahme verweigert, zurück zum Amazonas geschickt wird? Verweigert wurde die Annahme ja nicht sondern die Herausgabe. Wird B die in diesem Fall angelaufenen Portokosten zahlen müssen? P.S.: Gehört nicht zum fiktiven Fall. Aber ist euch schonmal aufgefallen das man beim abholen eines Paketes eine Unterschrift auf einem Zettel machen muss auf dem die Namen der vorherigen Abholer stehen? Datenschutztechnisch Gewiss auch bedenklich^^
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| AW: Paketabholung, Persovorlage und abschreiben Verstehe ich nicht ganz. Der Verkäufer hat doch das Alter zu überprüfen und nicht der Paketdienst oder irgendein Paketshop. Anders sieht es aus, wenn der Paketdienst zur Altersüberprüfung genutzt wird, was ja vielleicht möglich ist. In dem Fall hat man sicherlich den AGB des Verkäufers zugestimmt, die womöglich entsprechende Bestimmungen enthalten. Was ist überhaupt unter einer teuren Service-Hotline zu verstehen? 01805? 0900? |
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| AW: Paketabholung, Persovorlage und abschreiben Im Paketdienst des DHIII ist eine solche Überprüfungsmöglichkeit im Angebot. Doch in den näheren Ausführungen steht nichts von Speichern der Daten, sondern nur eine Überprüfung anhand den vom Versender gemachten Angaben. Ja, üblich sind die Hotlinenummern mit 01805. Da B jedoch nur ein Handy sein Eigen nennt wäre die Hotline viel zu teuer.
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| AW: Paketabholung, Persovorlage und abschreiben Zitat:
Zitat:
Hier mal ein paar Angaben eines Paketdienstleister als Beispiel: http://www.dhl.de/de/toolbar/footer/datenschutz.html http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/...ung-032009.pdf Auch interessant, dass Anbieter von der Insel sich nicht so sehr um den Jugenschutz kümmern: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...608634,00.html |
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| AW: Paketabholung, Persovorlage und abschreiben Wenn wir bei dem Beispiel mit dem PDF bleiben, wo steht dort etwas von Speicherung? Es klingt so, als übernehme der Paketdienst die überprüfung. Wenn Amazonas die Daten zur Überprüfung benötigt, dürfte der Paketdienst das Päckchen ja garnicht rausrücken. Im Supermarkt wird ja auch nix für die Tabakindustrie gespeichert, wenn dort jemand ne Schachtel Kippen kauft um zu gucken ob er den berechtigt sei...
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| AW: Paketabholung, Persovorlage und abschreiben So gesehen hast du recht. Es würde eine einfache Dokumentation ausreichen, z.B. ein irgendwo ein Kreuzchen zu machen, wenn die Altersüberprüfung vorgenommen wurde. Diesen Status zu übermitteln würde wohl ausreichen. Trotzdem: ich empfehle einen Brief an die Datenschutzbeauftragte sowohl des Paketdienstleisters als auch des Verkäufers. Mit Beschwerden kann man sich auch an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden. Die Daten dürfen m.E. nur gespeichert werden, wenn dazu eine Notwendigkeit besteht oder der Betreffende sein ausdrückliches Einverständnis dazu gibt. Welche Daten würden denn genau gespeichert? |
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| AW: Paketabholung, Persovorlage und abschreiben Nun, die P sagte zwar, sie bräuchte "nur" das Geb.-Datum eingeben, wollte dies aber nicht aus dem hingehaltenen Ausweis ablesen. B solle P den Ausweis aushändigen sonst Funktioniere das halt nicht. Das machte B stutzig und lässt ihn vermuten, das da noch mehr Daten abgeschrieben werden sollen. Es sei den P ist wirklich unfähig sich dieses Datum zu merken^^ Bliebe denoch die Frage offen was passiert, wenn B die Daten nicht herausgeben möchte. Die P macht einen vermerk auf das pAket "annahme" verweigert. Was wäre mit den Versandkosten? Bleibt B drauf sitzen?
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