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Offenlegung der Finanzen im Hausflur

Dies ist eine Diskussion zu Offenlegung der Finanzen im Hausflur innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 31.08.2010, 09:08
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Offenlegung der Finanzen im Hausflur

Hallo zusammen, ihc habe hier ein kleines beispiel wie so etwas ablaufen könnte.

Am 29.08.10 klingelt es bei Mr R aufeinmal an der Haustür er macht die Tür auf und sieht einen fremden man der nur stracks die treppe rauf läuft dieser stellt sich kurz vor als Bezirksleiter eines Versandhauses.

Desweiteren guckt er sich auhc gleich mla großzügig um und kommt zum punkt. Her R sie haben ja noch Summe XXXX offen bei uns die sie auch irgendwie bezahlen... was machen Sie eigentlich mit Ihren gekauften Sachen?

Soviel zum Beispiel. Darf der Bezirksleiter einfach auf dem Hausflur die Finanziellelage offen legen ohne Herrn R vorzuwarnen? Da ja jetzt eventuell auch Herrn R seine Verwandschaft und seine Nachbarn grösszügig bescheid wissen was er kauft wo er kauft und wieviel er noch offen hat? Bzw. Darf der Versandhandel einfach einen Bezirksleiter alle persönlichen Daten sowie Finanzen von Kunden weiter geben und diesen vrobeischicken damit er guckt wie der Kunde lebt und was er mit seiner gekauften ware macht?

Wie sieht die Rechtslage in den oben genannten Beispiel aus.

Ich feue mich auf eure Beiträge
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Alt 06.09.2010, 09:55
V.I.P.
 
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AW: Offenlegung der Finanzen im Hausflur

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG):

http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html

--> ggf Unterlassungsanspruch
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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