Dies ist eine Diskussion zu Öffentliche Fahndungsbilder innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Öffentliche Fahndungsbilder Angenommen bei einer öffentlichen Faschingsveranstaltung hat ein Jugendlicher (also unter 18 ) Eintrittsbänder gefälscht. Er wurde angezeigt wegen Betrug noch bevor die Veranstaltung begonnen hat Dieser Jugendliche war bereits auf der Veranstaltung. Die Polizei gab der Security am Abend noch die Passbilder von dem Jugendlichen und seinem erwachsenen Bruder , da sie annahmen der Jugendliche würde mit diesem Ausweis reingehen. Diese beiden Bilder wurden am Eingang und in der Halle für alle Besucher sichtbar aufgehängt. Es war also klar , dass diese Beiden gesucht werden. Der Bruder war nicht auf der Veranstaltung und der Jugendliche hat sich dann bei der Polizei zu erkennen gegeben. Das Verfahren wird wahrscheinlich eingestellt. Jetzt meine Frage: darf die Polizei bzw die Security Bilder des minderjährigen Jugendlichen und dessen unbeteiligten Bruder aufhängen noch bevor irgendetwas sicher ist. Oder ist das Rufmord oder etwas ähnliches. Wenn ja besteht die Chance auf Schadenersatz, denn der Jugendliche wird nun von vielen Menschen schräg angeschaut. Gruß Karl |
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| AW: Öffentliche Fahndungsbilder denkbar wäre ggf Klage auf Unterlassung und ggf Schadenersatz gem. §§ 823, 1004 BGB kostet aber erstmal geld - und: vor gericht und auf hoher see ... prozeßkostenrechner im www - streitwert könnte so bei 1000 euronen liegen, es kommen also erstmal gerichtsgebühren, eigene anwaltsgebühren (ein anwalt ist allerdings nicht pflicht) und evtl bei verlorenem rechtsstreit die kosten der gegenseite auf einen zu (achtung: ich bin kein jurist)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Öffentliche Fahndungsbilder Naja Unterlassung bringt dem Jugendlichen nicht mehr viel, es ist ja bereits geschehen. In wie weit ist man mit einer Rechtsschutzversicherung vor den Kosten geschützt ? Gruß |
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