Dies ist eine Diskussion zu Nutzungsbedingungen bei Registrierung ausreichend? innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Nutzungsbedingungen bei Registrierung ausreichend? angenommen, eine private Einzelperson erstellt eine Informationsseite im Internet z.B. über einen Verein, ohne jedoch von diesem beauftragt zu sein. In einem passwortgeschützen Bereich sollen Informationen ausschliesslich für einen bestimmten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. nur für Vereinsmitglieder: Protokolle der Mitgliederversammlungen, Nennung der Vorstandsmitglieder mit Kontaktadressen, etc.). Wie könnte sich der Herausgeber so einer Internetseite wirksam (also insbesondere so, dass er gerichtlich nicht belangt werden kann) gegen verbotene Nutzung der Informationen schützen? Würde ein Hinweis auf die eingeschränkte Nutzungserlaubnis der Daten bei der Registrierung/Aktivierung der Zugangsdaten für den geschlossenen Bereich ausreichen (z.B. "Mit Registrierung/Aktivierung der Zugangsdaten verpflichtet sich der Nutzer, alle erhaltenen Informationen aus dem passwortgeschützten Bereich dieses Webauftrittes ausschliesslich zur eigenen Information zu nutzen. Eine Weitergabe der Informationen an andere, insbesondere vereinsfremde Personen, ist nicht gestattet. Jedwede Zuwiederhandlung wird zur Anzeige gebracht und entstandener Schaden ist von dem Nutzer zu begleichen.")? Sollte so ein Text ausreichend sein, gibt es hierzu Beispieltexte? Gruß, Andi |
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| AW: Nutzungsbedingungen bei Registrierung ausreichend? Diesen Text halte ich erstmal für in Ordnung. Allerdings sollte diese private Einzelperson ihre vollständigen Namens- und Adressdaten im Impressum hinterlegen. Denn sobald sich Nutzer registrieren können, liegt eine Geschäftsmäßigkeit vor (es handelt sich rechtlich um Vertragsschlüsse). Dann liegt eine Impressumspflicht nach § 5 TMG vor (vorher evtl. nur nach § 55 RStV, je nach Art des Angebots). Desweiteren ist der Anbieter dann verpflichtet, eine Datenschutzerklärung zu erstellen, um die registrierten Nutzer über den Umfang der Erhebung und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu informieren. |
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| AW: Nutzungsbedingungen bei Registrierung ausreichend?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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