Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Nutzungsbedingungen bei Registrierung ausreichend?

Dies ist eine Diskussion zu Nutzungsbedingungen bei Registrierung ausreichend? innerhalb des Forums Datenschutzrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 29.08.2010, 16:45
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 142
Keine Wertung, Godot_x hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Godot_x hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Godot_x hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Godot_x hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Godot_x hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Godot_x hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Godot_x hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Godot_x hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Godot_x hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Godot_x hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Nutzungsbedingungen bei Registrierung ausreichend?

Hallo,

angenommen, eine private Einzelperson erstellt eine Informationsseite im Internet z.B. über einen Verein, ohne jedoch von diesem beauftragt zu sein. In einem passwortgeschützen Bereich sollen Informationen ausschliesslich für einen bestimmten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. nur für Vereinsmitglieder: Protokolle der Mitgliederversammlungen, Nennung der Vorstandsmitglieder mit Kontaktadressen, etc.).

Wie könnte sich der Herausgeber so einer Internetseite wirksam (also insbesondere so, dass er gerichtlich nicht belangt werden kann) gegen verbotene Nutzung der Informationen schützen?

Würde ein Hinweis auf die eingeschränkte Nutzungserlaubnis der Daten bei der Registrierung/Aktivierung der Zugangsdaten für den geschlossenen Bereich ausreichen (z.B. "Mit Registrierung/Aktivierung der Zugangsdaten verpflichtet sich der Nutzer, alle erhaltenen Informationen aus dem passwortgeschützten Bereich dieses Webauftrittes ausschliesslich zur eigenen Information zu nutzen. Eine Weitergabe der Informationen an andere, insbesondere vereinsfremde Personen, ist nicht gestattet. Jedwede Zuwiederhandlung wird zur Anzeige gebracht und entstandener Schaden ist von dem Nutzer zu begleichen.")?

Sollte so ein Text ausreichend sein, gibt es hierzu Beispieltexte?

Gruß, Andi
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 29.08.2010, 17:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 2.605
99% positive Bewertungen (2605 Beiträge, 207 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2605 Beiträge, 207 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2605 Beiträge, 207 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2605 Beiträge, 207 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2605 Beiträge, 207 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2605 Beiträge, 207 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2605 Beiträge, 207 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2605 Beiträge, 207 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2605 Beiträge, 207 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2605 Beiträge, 207 Bewertungen)  
AW: Nutzungsbedingungen bei Registrierung ausreichend?

Diesen Text halte ich erstmal für in Ordnung.

Allerdings sollte diese private Einzelperson ihre vollständigen Namens- und Adressdaten im Impressum hinterlegen. Denn sobald sich Nutzer registrieren können, liegt eine Geschäftsmäßigkeit vor (es handelt sich rechtlich um Vertragsschlüsse). Dann liegt eine Impressumspflicht nach § 5 TMG vor (vorher evtl. nur nach § 55 RStV, je nach Art des Angebots).

Desweiteren ist der Anbieter dann verpflichtet, eine Datenschutzerklärung zu erstellen, um die registrierten Nutzer über den Umfang der Erhebung und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu informieren.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 11:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.677
98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)  
AW: Nutzungsbedingungen bei Registrierung ausreichend?

netter link für ein korrektes impressum:

http://www.bmj.de/files/-/3283/0Hinw...20im20INET.pdf
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Nutzungsbedingungen = AGB´s Internetrecht 20.11.2009 17:44
Nutzungsbedingungen Internetrecht 14.04.2009 01:08
EAR-Registrierung für Unternehmen leicht gemacht: Der praktische Leitfaden zur schnellen Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) Nachrichten: Wissenschaft 12.06.2006 16:00
Nutzungsbedingungen für Tankkarte Arbeitsrecht 06.03.2006 12:45
Impressum und Nutzungsbedingungen Internetrecht 04.09.2005 12:09





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Datenschutzrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN