Dies ist eine Diskussion zu Mitschnitt telefonischer Interviews innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Mitschnitt telefonischer Interviews was darf bei telefonischen Interviews im Bereich der Markt- und Meinungsforschung mitgeschnitten werden. Wenn der Forscher etwa das komplette Interview aufzeichnen lassen will, braucht er soweit ich weiß die Zustimmung des Befragten. Ist dem so? Wie ist das mit den Interviewern? Es gibt meines Wissens nach Software, die das einseitige Abhören, also nur das Mitschneiden des Gesagten des Interviewers, ermöglicht. Hierbei braucht man, nehme ich zumindest an, die Zustimmung des Interviewers. Korrekt? Falls ja, muss man die im Vorfeld einholen oder darf man den Interviewer auch im Nachhinein informieren? Und müsste der Befragte darüber informiert bzw. um Erlaubnis gefragt werden? Wenn jemand Anworten auf diese Fragen weiß, wäre ich sehr dankbar. Wenn möglich wären Antworten mit Verweisen zu den entsprechenden Gesetzen bzw. Paragraphen sehr hilfreich. Viele Grüße, Rattenvieh |
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| AW: Mitschnitt telefonischer Interviews §201 StGB lesen. Bei einem Telefonat darf man nur die eigenen Wortbeiträge aufnehmen, für die Aufnahme des Gesprächspartners benötigt man dessen Einverständnis.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Mitschnitt telefonischer Interviews Heyho, vielen Dank schonmal. Das hieße also, dass wenn man das Einverständnis des Interviewers hat, man diesen mitschneiden darf, und wenn man jenes des Befragten hat, diesen mitschneiden darf. Um beide mitzuschneiden, bedürfe es beider Zustimmungen, korrekt? Mfg, Rattenviech |
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| AW: Mitschnitt telefonischer Interviews Wenn man ein Dritter, nicht am Interview Beteiligter ist, ist das so. Achtung: für einen AG eines Call-Centers kann natürlich hinsichtlich seines Angestellten etwas anderes gelten, wenn beispielsweise arbeitsvertraglich die Aufnahme des Angestellten vereinbart wurde.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Mitschnitt telefonischer Interviews
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Mitschnitt telefonischer Interviews Heyho, meine Fragen beziehen sich auf stud. Hilfskräfte und freie Interviewer bei einer Befragung, die von einem Institut der Universität durchgeführt wird. Sprich angenommen die Hilfskräfte haben Arbeitsverträge, in denen so etwas nicht wirklich vorgesehen ist, willigen aber ein, sich als Interviewer einspannen zu lassen. Müsste man in einem solchen Fall separate Arbeitsverträge aufsetzen? Oder wäre diese Tätigkeit zulässig? Und vor allem: Eine schriftliche Einwilligung zum Mitschneiden der Interviews würde rechtlich genügen, oder? Vielen Dank schonmal für alles, Rattenviech |
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| AW: Mitschnitt telefonischer Interviews Wenn jemand zum Interviewen beschäftigt wird und dabei ein Mikro trägt oder hält, weiß er, dass die Sache aufgenommen wird...er gibt, wenn er fortsetzt, konkludent sein Einverständnis. Am einfachsten ist natürlich trotzdem ein Wisch mit dem namen drauf, dem Satz "ich bin mit der Aufzeichnung des Interviews einverstanden", und dem Datum und der Unterschrift. So etwas kann man auch für Probanden nutzen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Mitschnitt telefonischer Interviews Ausgezeichnet. Vielen Dank für die schnellen Antworten |
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| AW: Mitschnitt telefonischer Interviews Ich gehe immer mit folgendem Spruch an mein Telefon: "Das folgende Gespräch wird aufgezeichnet. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, legen Sie bitte jetzt auf." |
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| AW: Mitschnitt telefonischer Interviews Und? Lässt sich Carmen Götz davon beeindrucken?
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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