Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Mitschnitt telefonischer Interviews

Dies ist eine Diskussion zu Mitschnitt telefonischer Interviews innerhalb des Forums Datenschutzrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 12:09
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Mitschnitt telefonischer Interviews

Moinz,
was darf bei telefonischen Interviews im Bereich der Markt- und Meinungsforschung mitgeschnitten werden. Wenn der Forscher etwa das komplette Interview aufzeichnen lassen will, braucht er soweit ich weiß die Zustimmung des Befragten. Ist dem so?
Wie ist das mit den Interviewern? Es gibt meines Wissens nach Software, die das einseitige Abhören, also nur das Mitschneiden des Gesagten des Interviewers, ermöglicht. Hierbei braucht man, nehme ich zumindest an, die Zustimmung des Interviewers. Korrekt? Falls ja, muss man die im Vorfeld einholen oder darf man den Interviewer auch im Nachhinein informieren? Und müsste der Befragte darüber informiert bzw. um Erlaubnis gefragt werden?
Wenn jemand Anworten auf diese Fragen weiß, wäre ich sehr dankbar. Wenn möglich wären Antworten mit Verweisen zu den entsprechenden Gesetzen bzw. Paragraphen sehr hilfreich.

Viele Grüße,
Rattenvieh
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 12:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Mitschnitt telefonischer Interviews

§201 StGB lesen. Bei einem Telefonat darf man nur die eigenen Wortbeiträge aufnehmen, für die Aufnahme des Gesprächspartners benötigt man dessen Einverständnis.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 14:52
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mitschnitt telefonischer Interviews

Heyho,
vielen Dank schonmal. Das hieße also, dass wenn man das Einverständnis des Interviewers hat, man diesen mitschneiden darf, und wenn man jenes des Befragten hat, diesen mitschneiden darf. Um beide mitzuschneiden, bedürfe es beider Zustimmungen, korrekt?

Mfg, Rattenviech
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 14:57
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Mitschnitt telefonischer Interviews

Wenn man ein Dritter, nicht am Interview Beteiligter ist, ist das so.

Achtung: für einen AG eines Call-Centers kann natürlich hinsichtlich seines Angestellten etwas anderes gelten, wenn beispielsweise arbeitsvertraglich die Aufnahme des Angestellten vereinbart wurde.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 15:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)  
AW: Mitschnitt telefonischer Interviews

http://www.datenschutz-bremen.de/recht/callcenter.php
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 15:24
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mitschnitt telefonischer Interviews

Heyho,
meine Fragen beziehen sich auf stud. Hilfskräfte und freie Interviewer bei einer Befragung, die von einem Institut der Universität durchgeführt wird. Sprich angenommen die Hilfskräfte haben Arbeitsverträge, in denen so etwas nicht wirklich vorgesehen ist, willigen aber ein, sich als Interviewer einspannen zu lassen. Müsste man in einem solchen Fall separate Arbeitsverträge aufsetzen? Oder wäre diese Tätigkeit zulässig? Und vor allem: Eine schriftliche Einwilligung zum Mitschneiden der Interviews würde rechtlich genügen, oder?

Vielen Dank schonmal für alles,
Rattenviech
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 17:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Mitschnitt telefonischer Interviews

Wenn jemand zum Interviewen beschäftigt wird und dabei ein Mikro trägt oder hält, weiß er, dass die Sache aufgenommen wird...er gibt, wenn er fortsetzt, konkludent sein Einverständnis.

Am einfachsten ist natürlich trotzdem ein Wisch mit dem namen drauf, dem Satz "ich bin mit der Aufzeichnung des Interviews einverstanden", und dem Datum und der Unterschrift.

So etwas kann man auch für Probanden nutzen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 10:30
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rattenviech hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mitschnitt telefonischer Interviews

Ausgezeichnet. Vielen Dank für die schnellen Antworten
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 16:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Mitschnitt telefonischer Interviews

Ich gehe immer mit folgendem Spruch an mein Telefon:

"Das folgende Gespräch wird aufgezeichnet. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, legen Sie bitte jetzt auf."
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 25.02.2010, 11:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.332
96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)  
AW: Mitschnitt telefonischer Interviews

Und?

Lässt sich Carmen Götz davon beeindrucken?
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
zu telefonischer Zeugenaussage verpflichtet? Polizeirecht 28.04.2009 17:25
Telefonischer Vertragsabschluss Verbraucherrecht 27.03.2009 12:50
Telefonischer Vertrag gültig? Bürgerliches Recht allgemein 12.03.2009 22:05
zu telefonischer Zeugenaussage verpflichtet? Bürgerliches Recht allgemein 03.03.2009 10:41
Experten-Interviews erfolgreich führen: offener Management-Workshop an der HMS Nachrichten: Wissenschaft 28.03.2006 10:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Datenschutzrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN