Dies ist eine Diskussion zu Med. Befundauskunft am Telefon innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Med. Befundauskunft am Telefon ich möchte gerne etwas Grundsätzliches wissen und zwar wie weit geht der Datenschutz im Krankenhaus? Es geht um ein medizinisches Labor in einem großen Krankenhaus, wo immer wieder mal entlassene Patienten von zuhause aus anrufen um ihre Befunde abzufragen. Darf man solchen Anrufern Auskunft geben, denn man kann ja nicht gesichert sagen, dass es sich auch um den Patienten handelt. Wenn aus dem Krankenhaus von Station jemand anruft, dem wird auch Auskunft gegeben und da weiß man ja auch nicht sicher, dass das wirklich der Arzt ist. Ich würde mich freuen, wenn mir darauf jemand eine Antwort geben könnte. Vielen Dank schon mal, Silma |
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| AW: Med. Befundauskunft am Telefon Zitat:
Zitat:
Der §203 StGB verbietet unbefugte Auskünfte. Die Befugnis kann nun faktisch eingeholt werden, beispielsweise durch Identitätsfeststellung oder Vorweisen einer Entbindung von der Schweigepflicht, oder fiktiv. In diesem Fall kann man von einer Befugnis ausgehen, bewegt sich aber auf dünnem Eis. Bei Privatanrufen würde ich deshalb stets schweigen, bei Dienstanrufen der überweisenden Krankenhäuser ist beispielsweise ein Rückruf möglich. Aber auch der ist nicht absolut sauber, weil die Befugnis nur angenommen wird. Es spielt übrigens absolut keine Rolle, ob ein Arzt die Auskunft verlangt oder nichtärztliches Personal. Der Irrglauben, dass man einem Arzt ohne weiteres Auskünfte geben könne, weil der ja "selber Schweigepflicht habe", ist verbreitet.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Med. Befundauskunft am Telefon Hallo Humungus, vielen Dank für die schnelle Antwort! Für die Auskünfte innerhalb des Krankenhauses denke ich, dass das geregelt ist, da ja alle Mitarbeiter des Krankenhauses sind und eine Datenschutzerklärung bzw Schweigepflicht unterschrieben haben. Wenn aber ein Anruf von extern kommt, dann könnte man sich die Telefonnummer des Anrufers geben lassen und dann zurückrufen und somit hat man gesichert, dass es sich auch um den Patienten handelt, der die Auskunft haben will? Was ist, wenn derjenige auch noch den Befund gefaxt haben möchte? Viele Grüße Silma |
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| AW: Med. Befundauskunft am Telefon Zitat:
Typisches Beispiel: Patient kommt mit einem Männerleiden ins Krankenhaus und erzählt dem Arzt, es liege auch daran, dass seine Frau unangenehm rieche, weil sie nur ökologisch-probiotische Seife nutze. Die Diagnose "erektile Impotenz" geht den Mitarbeiter der Verwaltung etwas an, die Anamnese aber nicht die Bohne! Prinzipiell darf der Verwaltungsmitarbeiter nicht die komplette Akte einsehen. Zitat:
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| AW: Med. Befundauskunft am Telefon Hallo Humungus, Himmel, ist das kompliziert..... Würde man sich dann eigentlich strafbar machen, wenn man dann trotzdem die Befundauskunft macht an die Privatperson ohne sich vorher diese Schweigepflichtsentbindung zufaxen/senden zu lassen? Wahrscheinlich ganz naiv gefragt von mir aber es wäre wichtig für mich, das zu wissen. Könnte der Vorgesetzen, der sich entschließt solche Auskünfte zu geben, das an einen anderen delegieren bzw. könnte dieser andere sich dann weigern? Oder trägt dann der Vorgesetzte die Verantwortung und die damit evtl. verbundenen Konsequenzen? Gruß Silma |
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| AW: Med. Befundauskunft am Telefon Zitat:
Zitat:
Zitat:
In jeder medizinischen Ausbildung lernt und jeder Datenschutzerklärung erklärt man die Verschwiegenheit. Dies gilt auch dann, wenn der Vorgesetzte anderer Meinung ist. Zitat:
Aber wie geht man mit einem Vorgesetzten um, der auf der Ausführung besteht, nicht? Das ist auch eine Frage des Geschicks, wenn man nicht gerade Theater schlagen will.
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| AW: Med. Befundauskunft am Telefon Super, vielen Dank! Du hast mir sehr geholfen und genauso hatte ich mir das gedacht! Gruß Silma |
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| AW: Med. Befundauskunft am Telefon Und nie vergessen: Ärzte muss man gut behandeln und vor allen Dingen reichlich füttern, dann sind sie friedlich!
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| AW: Med. Befundauskunft am Telefon *breitgrins* Nun, es geht aber noch weiter: Könnte sich der medizinische Leiter des Labors (welches offiziell zum Krankenhaus gehört) als behandelnder Arzt sehen? Besagter Mensch (selber Arzt) war ja vor seiner Entlassung Patient in dem Krankenhaus und es wurden während seines Aufenthaltes Untersuchungen für diesen in dem Labor getätigt. Wäre man dann raus aus dem Datenschutz-Dilemma? Ich kann mir das nicht so recht vorstellen..... Gruß Silma |
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| AW: Med. Befundauskunft am Telefon Zitat:
Es spielt aber auch dann keine Rolle. Einen Patientenanruf muss man immer äußerst kritisch sehen und einen Anruf innerhalb des Hauses (oder von einem weiterbehandelnden Arzt) mit der gebotenen Vorsicht.
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