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Dies ist eine Diskussion zu Mail ausdrucken innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.11.2009, 14:43
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Unhappy Mail ausdrucken

Mal angenommen, es arbeiten mehrere Personen im Schichtdienst an einem PC. Einer dieser Personen druckt vertrauliche Mails einer anderen Person aus und reicht die Mail herum, verstößt man dann gegen den Datenschutz????
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Alt 29.11.2009, 16:10
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AW: Mail ausdrucken

.. das ist ein langes thema ...

sind es private mails ? - dann sollten die nicht auf einem dienst_pc gespeichert sein - ich sage mal: pech

sind es dienstliche mails ? dann sollten die mit zugriffschutz (PW) versehen sein

haben die mitarbeiter eine verschwiegenheitserklärung unterschrieben, und es waren dienstl. belange, dann könnte eine betriebliche sanktion vorstellbar sein

der datenherr ist grundsätzlich verantwortlich für den datenschutz
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.11.2009, 22:41
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AW: Mail ausdrucken

Mal angenommen, die ausgedruckte Mail wäre von einem Betriebsrat zum anderen geschrieben worden und diese Mail wird dann von einem nicht Betriebsrat ausgedruckt, obwohl ein Passwort hinterlegt ist, aber der Benutzer sich nicht abgemeldet hat. Ich bin der Meinung, daß dies ein Datenschutzmißbrauch ist und disziplinarisch verfolgt werden müßte. Auf welche §§ könnte man sich berufen?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.11.2009, 07:23
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AW: Mail ausdrucken

.. derjenige, der sich nicht abgemeldet hat ist ggf nach BDSG (zugriffs- UND zugangskontrolle) zu greifen UND dienstrechtlich dazu

und derjenige, der die mails mal ebenso ausgedruckt hat evtl arbeitsrechtlich ...
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
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