Dies ist eine Diskussion zu Loggen von Vermittlungsdaten im Internetzugang in einem Wohnheim innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Loggen von Vermittlungsdaten im Internetzugang in einem Wohnheim Folgender Fall: Person "F" ist Zustaendig fuer die Verwaltung des Internetzugangs eines Wohnheimes einer gemeinnuetzigen Organisation. (Nicht sicher ob dies relevant ist) Person "F" hat den Internetzugang so eingerichtet, dass jeglicher Zugriff im Internet geloggt wird, mit: Datum, Uhrzeit, eindeutige IP addresse des Benutzers (erlaubt es den Bezug zur Identitaet des Benutzers herzustellen) - jedoch ohne Einwillung oder Kenntnis der Benutzer. Als Begruendung fuehrt "F" an, dass im Falle einer etwaigen Rechtsverletzung die Haftpflicht nicht mehr auf den Inhaber des Internetzugangs faellt, sondern auf den jeweiligen Benutzer. Diese Logs werden nur vorsorglich erstellt, und der Verdacht dass "F" mutwillig in die Privatsphaere eines Benutzers eindringt besteht in keinem Falle - es ist alles mit guter Intention. Darf "F" jeden Zugriff loggen? Ist das nicht ein Eingriff in meine Privatsphaere und eine Verletzung des Datenschutzes nach dem Telekommunikationsgesetz (§ 91 TKG)? Wie sieht die Rechtslage aus? |
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| AW: Loggen von Vermittlungsdaten im Internetzugang in einem Wohnheim Um das beurteilen zu können, müsste man erst einmal klären, was der Betreiber dieses Internetzugangs rechtlich gesehen überhaupt ist und in welchem Verhältnis er zu den Benutzern steht. Ein Telekommunikationsdienstleister? Ein Arbeitgeber? Nichts von beidem?
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Loggen von Vermittlungsdaten im Internetzugang in einem Wohnheim Hi TomRohwer. Danke fuer Deine fixe Antwort! Beziehst Du Dich auf die fiktive Person "F" hier? Falls Ja, dann waere die Antwort nein. Ich meinte jediglich eine Person wie ein Netzwart. Der Internetzugang wuerde ohne Beschraenkungen von einem Dienstleister wie z.B. T-Online oder ***** zur Verfuegung gestellt, und der Netzwart im Haus wuerde dann den Bewohnern einen Anschluss an diesen Zugang zur Verfuegung stellen, diesen aber wie oben beschrieben ueberwachen. Vielleicht waere es einfacher anzunehmen es handle sich um einen Familienhaushalt mit 2 erwachsenen Soehnen, und der Vater richtet den Anschluss fuer seine Kind so ein, dass jegliche Zugriffe im Internet gespeichert werden, dass falls Post von Anwaelten kommt es genau nachvollziehbar ist, welche von den beiden Soehnen das Unheil angerichtet ist. Hier wuerde der Vater die Rolle von Person "F" einnehmen. (Ich weiss einfach nur nicht ob das fuer einen Familienhaushalt anders geregelt ist - falls ja waeren beide Faelle interessant) Falls du etwas anderes mit deiner Frage meinst habe ich Dich missverstanden und bitte ich Dich deine Frage zu erlaeutern. |
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| AW: Loggen von Vermittlungsdaten im Internetzugang in einem Wohnheim Zitat:
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Loggen von Vermittlungsdaten im Internetzugang in einem Wohnheim Wenn du die Person meinst, die ihn den Bewohnern zur Verfuegung stellt, dann ja - waere das der Eigentuemer in diesem Fall. (Die Organisation die dieses Wohnheim besitzt), also nicht Person F. Der Betreiber waere also die og. gemeinnuetzige Organisation - eine juristische Person als Vermieter zu den Endnutzern. Geändert von norc (27.01.2012 um 19:02 Uhr). Grund: Tippfehler |
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| datenschutz, internet, log, telekommunikationsgesetz |
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