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Löschung Schuldeneintrag -Selbstauskunft

Dies ist eine Diskussion zu Löschung Schuldeneintrag -Selbstauskunft innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 14:52
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Löschung Schuldeneintrag -Selbstauskunft

Von verschiedenen Auskunfteien wurde eine Selbstauskunft angefordert.
Einige davon sehen super aus, es sind keine Schulden eingetragen.
Eine enthält eine "uneinbringliche, titulierte Forderung aus 2001!"
Hätte dieser Eintrag nicht schon längst gelöscht sein müssen? nach so vielen Jahren? Bitte um viele Diskussionen
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 15:30
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AW: Löschung Schuldeneintrag -Selbstauskunft

die löschung eines eintrags kann nur dann erfolgen, wenn sich die ursprüngliche meldung als unzulässig herausstellt

stellt sich heraus, dass ein eintrag falsch ist, steht zunächst die berichtigung im vordergrund

nur wenn eine berichtigung nicht möglich ist, kann auch ein falscher eintrag gelöscht werden

wenn gespeicherten daten zur person unrichtig sind, können diese durch eine mitteilung an die auskunftei gelöscht/berichtigt werden

bei einer der führenden auskunfteien bleibt der eintrag nach erledigung 3 jahre in der persönlichen auskunft stehen.

nähere hinweise sollten die auskunfteien auf ihren seiten im www geben
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 15:47
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AW: Löschung Schuldeneintrag -Selbstauskunft

Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Das alles ist schon klar, trotzdem ist da noch vieles unklar. Muß ein Gläubiger
nach einpaar Jahren diese Eintragung nicht erneuern und wenn sie das versäumt, muß dann diese Eintrag nicht gelöscht werden??
Der Auskunfttei liegt seit 2001 keine neuerliche (gleiche)Eintragung vor.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 16:14
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AW: Löschung Schuldeneintrag -Selbstauskunft

Zitat:
Zitat von fliegenpilz Beitrag anzeigen
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Das alles ist schon klar, trotzdem ist da noch vieles unklar. Muß ein Gläubiger
nach einpaar Jahren diese Eintragung nicht erneuern und wenn sie das versäumt, muß dann diese Eintrag nicht gelöscht werden??
Der Auskunfttei liegt seit 2001 keine neuerliche (gleiche)Eintragung vor.
Eine "titulierte" Forderung (z.B. rechtskräftig gewordener Vollstreckungsbescheid) verjährt nach 30 Jahren. Solange besteht die Forderung, sie erledigt sich nicht dadurch, dass beim Schuldner "nichts zu holen" ist. Der Gläubiger muss auch nicht alle paar Jahre irgend etwas unternehmen, seine Forderung besteht ja.

Wenn diese Forderung also noch besteht, besteht m.E. auch der Eintrag zu Recht. Ist sie jedoch inwischen erledigt, sollte der Auskunftei der entsprechende Nachweis geliefert werden, dann wird auch der Eintrag aktualisiert.
__________________
Gruß

Klaus
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Alt 11.01.2012, 20:51
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AW: Löschung Schuldeneintrag -Selbstauskunft

vielen Dank,da habe ich wohl etwas miteinander verwechselt. ich habs verstanden. Warum habe ich aber 3 versch. Selbstauskünfte, von ebenfalls
3 Auskunftsfirmen erhalten. Weiß jemand wie viele es davon in Deutschland gibt.
Weiterhin verwundert, daß die eigentliche Schufa keine Eintragungen enthält.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 21:28
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AW: Löschung Schuldeneintrag -Selbstauskunft

hier findest du eine liste der auskunfteien

http://www.vzbv.de/mediapics/auskunf...te_03_2010.pdf

schufa, infoscore, deltavista, crefo sind wohl die meist frequentiertesten ..
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