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Landes- oder Bundesrecht ?

Dies ist eine Diskussion zu Landes- oder Bundesrecht ? innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 10.12.2011, 04:21
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Landes- oder Bundesrecht ?

Eine Gemeinde in einem Bundesland mit Landesdatenschutzgesetz betriebt einen Eigenbetrieb, der mit den Bürgern privatrechtliche Nutzungsverhältnisse eingeht.

Frage:

Gilt für diesen Eigenbetrieb Landes- oder Bundesdatenschutzrecht ?

Das Landesdatenschutzgesetz gilt ja für öffentliche Stellen der Länder und der Gemeinden.

Und das Bundesdatenschutzgesetz für wirtschaftliche Unternehmen.

Hat jemand nen Tip ?

danke.

Gruß Klaus
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  #2 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 10:04
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AW: Landes- oder Bundesrecht ?

§ 38 BDSG gibt auskunft zur aufsichtsbehörde,
für wirtschaftl. unternehmen ist der landesdatenschützer zuständig

http://www.datenschutz.hessen.de/adr_priv.htm
(und falls man sich wirkl. irrtümlich an den falschen wendet, bekommt man stets den hinweis auf den richtigen ansprechpartner )
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 16:34
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AW: Landes- oder Bundesrecht ?

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
(und falls man sich wirkl. irrtümlich an den falschen wendet, bekommt man stets den hinweis auf den richtigen ansprechpartner )
Es geht hier um eine Klageschrift in einem Rechtsstreit.

Im Zivilprozess bekommt man keine Hinweise. Da gilt nur der eigene Sachvortrag.

Die Schwierigkeit beim kommunalen Eigenbetrieb nach GemO und EigenbG ist mE, dass er sowohl Behörde ist als auch wirtschaftliches Unternehmen.

In der Tendenz sehe ich den Eigenbetreib als Behörde, da deren Handeln nicht privatisierbar ist ("keine Flucht ins Privatrecht").
Damit wäre das Landesdatenschutzgesetz einschlägig.

Meinungen dazu ?

Gruß klaus
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  #4 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 17:57
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AW: Landes- oder Bundesrecht ?

ist die fiktive sache schon vor einem gericht ?

richter haben oft eine andere meinung zum bdsg/LDSG als "gelernte" datenschützer. wenn man was datenschutzrechtlich geradebiegen möchte, ist man in der regel dort besser aufgehoben, zumal bußgelder verhängt werden dürfen
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
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  #5 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 20:31
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AW: Landes- oder Bundesrecht ?

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
ist die fiktive sache schon vor einem gericht ?
Am Montag.

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
wenn man was datenschutzrechtlich geradebiegen möchte, ist man in der regel dort besser aufgehoben, zumal bußgelder verhängt werden dürfen
Es geht nicht um den Datenschutz ieS.

Er ist nur in einem Nebenzweig des Themas tangiert. Jedoch wäre es einfach peinlich, das falsche Gesetz zu zitieren.

Deshalb die Frage:

Gilt bei einem kommunalen Eigenbetrieb im Rahmen eines privatrechtlichen Nutzungsverhältnisses Bundesdatenschutzrecht oder Landesdatenschutzrecht ?

Ein Landesdatenschutzgesetz gibt es im hiesigen Bundesland.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 09:43
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AW: Landes- oder Bundesrecht ?

Zitat:
Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
Er ist nur in einem Nebenzweig des Themas tangiert. Jedoch wäre es einfach peinlich, das falsche Gesetz zu zitieren.
ach, vor gericht darf man nicht zimperlich sein - was dort manchmal vorgetragen wird, ist mehr als peinlich

aber ich bin auch hin und her gerissen - wenn die behörde eine firma betreibt (registerportal ?) würde ich gegen die firma das BDSG nutzen, gegen die behörde selber das LDSG

ggf hilft der link bei der zuordnung
http://www.landesrecht-bw.de/jportal....psml&max=true

ich denke, es ist durchaus legitim beide gestze zu zitieren:
.. gem. § ldsg ersatzweise § bdsg oder umgekehrt
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