Dies ist eine Diskussion zu Ladendedektiv, Kopie des Personalausweises innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Ladendedektiv, Kopie des Personalausweises ich habe eine Frage und hoffe auf eure Hilfe, Person A wird von B bei einem Ladendiebstahl beobachtet. B spricht A vor dem Laden in seiner Funktion als Ladendedektiv an. A röumt die Tat ein und folgt B wie gefordert zur Personalienaufnahme in das Büro. Hier erstellt B einen Strafantrag, Hausverbot, Zahlungsaufforderung mit den Daten des Personalausweises den ihn A ausgehändigt hat. B macht auch eine Kopie des Ausweises, damit er ( B ) und sein Kollege und auch eventuelle Verköufer/innen ein Bild des Täters haben, damit jeder sich die Personen anschauen kann um später im Falle eines Hausfriedensbuches reagieren zu können. Dies wäre ja nicht möglich wenn lediglich B weiss wie der Täter aussieht. Um dieser Problematik zu entfliehen wurde eine Ausweiskopie erstellt die in einem speziellen Ordner hinterlegt ist wie eine Kopie des Strafantrages, Hausverbotes usw. Zu diesem Ordner haben nur die Ladendedektive und das Ladenpersonal Zugang. Meine Frage, darf B eine Kopie erstellen um A eventuell später wieder erkennen zu können oder den anderen Personal dies zu ermöglichen? muss A dies mitgeteilt werden ? muss A sogar schriftlich einwilligen oder darf B sozusagen die Daten von A in Form einer Ausweiskopie speichern ohne A darüber in Kentniss zu setzen? Hoffe aucf reichhaltige Antworten, Gruß Sven |
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| AW: Ladendedektiv, Kopie des Personalausweises A muss seinen Ausweis B überhaupt nicht zeigen. Eine Ausweispflicht besteht nur gegenüber Ordnungsbehörden wie der Polizei. A hat dies ja letztenendes freiwillig getan, meiner Meinung nach kann er die Zustimmung widerrufen und die Vernichtung der Kopie verlangen. |
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| AW: Ladendedektiv, Kopie des Personalausweises Zitat:
Zitat:
Malti
__________________ Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau. |
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| AW: Ladendedektiv, Kopie des Personalausweises Hallo, erst einmal danke für eure Antwort/en. Es ist schon klar das A seinen Ausweis nicht B übergeben MUSS. Um die Identität zu klären wird dieser jedoch von B verlangt / gebeten ihn auszuhändigen da sonst die Polizei hinzugezogen werden muss um eine Personalienfeststellung vor zu nehmen. Dies dauert natürlich immer alles so seine Zeit mit der Polizei. A gibt B den Ausweis um die Bearbeitung der Sache zu beschleunigen und nicht erst die Ploizei hinzu ziehen zu müssen. Wenn A dies wünscht wird dies B natürlich gerne vollziehen und die Personalien durch die Polizei feststellen lassen. Also geht alles mit rechten Dingen zu. Und B teilte A mit das er eine Kopie erstellen würde damit das Hausverbot durch ihn, seinen Mitarbeitern und den Mitarbeitern durchgesetzt werden kann ( Ausweiskopie das sich jeder MA den Täter anschauen kann und dessen Gesicht wieder erkennen würde wenn dieser den Laden sagen wir einige Tage später trotz Hausverbot betreten würde. Farge also noch einmal, ist es generell erlaubt zu diesem Zweck eine Kopie anzufertigen? muss die Zustimmung von A dazu erfolgen ? muss B mit Folgen rechnen wenn er eine Kopie erstellt aber A später behauptet er wurde darüber nicht informiert wozu die Kopie erstellt wurde, und hätte auch keine Einwilligung erteilt. Ist alles etwas verzwickt da bei der letzten Möglichkeit Aussage gegen Aussage stehen würde. |
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| AW: Ladendedektiv, Kopie des Personalausweises Zitat:
Zitat:
Wie auch immer, B muss mit keinerlei Folgen rechnen. Erstens steht wirklich Aussage gegen Aussage, zweitens ist die schlimmste Folge, dass die Kopie vernichtet werden muss. Gruß, Alb
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