Dies ist eine Diskussion zu Krankenkasse möchte Kopie innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Krankenkasse möchte Kopie Frage: Dürfte ein Krankenkassenmitarbeiter bei dem Patient zu hause anrufen und um eine Kopie des Schreibens bitten? Danke. |
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| AW: Krankenkasse möchte Kopie Zitat:
Anrufen darf er zwar, fraglich nur, warum er das tut und sich nicht direkt beim Arzt meldet. Im Übrigen ist der Arzt ausschließlich gegenüber dem MDK auskunftspflichtig. Ich habe das Gefühl, dass der KK-Mitarbeiter sich Daten verschaffen will, die ihn nichts angehen. Der Patient könnte den KK-Menschen auffordern, sich doch direkt beim MDK schlau zu machen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Krankenkasse möchte Kopie Zitat:
Die Begründung des KK-Mitarbeiters am Telefon: Damit das Schreiben auch an der richtigen Stelle ankommt. |
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| AW: Krankenkasse möchte Kopie Zitat:
Der Mitarbeiter soll unbesorgt sein. Es wird schon ankommen. Und er kann beim Arzt nachfragen, an welche Adresse das Schreiben gegangen ist - nicht? ![]() Man sollte das Verhalten des Mitarbeiters seinem Vorgesetzten mitteilen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Krankenkasse möchte Kopie Danke für die Info. Ich habe mir schon so etwas gedacht. |
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| AW: Krankenkasse möchte Kopie Zitat:
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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