Dies ist eine Diskussion zu Klagemöglichkeit gegen Datenschutzbeauftragten? innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Klagemöglichkeit gegen Datenschutzbeauftragten? Wenn man einen datenrechtlichen Verstoß beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten anzeigt und der sich nicht mehr meldet und Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand der Anzeige mit Verweis auf den Datenschutz abwehrt, was kann der in seinen Persönlichkeitsrechten Verletzte tun? Gibt es nur die Möglichkeit, gegen den Verletzter selbst nach § 34 BDSG o.ä. vorzugehen, aber nicht gegen den Datenschutzbeauftraten? Wozu gibt es den DSB überhaupt, wenn der zu nichts gezwungen werden kann? Was ist einschlägig? Untätigkeitsklage? Dienstaufsichtsbeschwerde? Danke im Voraus! MfG fernetpunker |
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