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Kann eine negative Beurteilung einer Firma z. B. in einem Forum Datenmißbrauch sein?

Dies ist eine Diskussion zu Kann eine negative Beurteilung einer Firma z. B. in einem Forum Datenmißbrauch sein? innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 16:36
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Kann eine negative Beurteilung einer Firma z. B. in einem Forum Datenmißbrauch sein?

angenommen, ein Unternehmen oder eine Behörde arbeitet in einem konkreten Einzelfall nach der persönlichen Einschätzung schlecht oder falsch:

1. darf man das Unternehmen oder Amt darauf hinweisen, dass man sein Verhalten oder seine Entscheidung aufgrund eines allgemein zu vermutenden öffentlichen Interesses in den entsprechenden Medien, z. B. Foren, veröffentlichen wird?

2. darf man das Unternehmen oder Amt darauf hinweisen, dass man auf der z. B. Xing oder facebookseite des Unternehmers oder der Behörde einen entsprechenden persönlichen Kommentar hinterläßt?

3. darf man auch ohne Vorankündigung unter Nennung des konkreten Einzelfalls (oder besser ohne?) und Nennung der Firma/das Amts eine Beurteilung in einem Forum abgeben?

Könnte bei einem der genannten Fälle Datenmißbrauch vorliegen oder macht man sich evtl. sogar strafbar?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 16:59
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AW: Kann eine negative Beurteilung einer Firma z. B. in einem Forum Datenmißbrauch sein?

Zitat:
Zitat von rechtso49 Beitrag anzeigen
angenommen, ein Unternehmen oder eine Behörde arbeitet in einem konkreten Einzelfall nach der persönlichen Einschätzung schlecht oder falsch:
Dazu zitiere ich Gustav von Rochow:

"Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen"



Zitat:
1. darf man ... darauf hinweisen,
Wozu soll das gut sein? Soll das Amt etwa zu irgendwas genötigt werden?
Zitat:
dass man sein Verhalten oder seine Entscheidung aufgrund eines allgemein zu vermutenden öffentlichen Interesses in den entsprechenden Medien, z. B. Foren, veröffentlichen wird?
Niemand kann einem verbieten seine Meinung kund zu tun oder beweisbare Tatsachen zu verbreiten. Es sollte allerdings nicht in Schmähungen ausarten. Auch sollten nur solche Fakten beschrieben werden, die nachweislich wahr sind. Und zu guter letzt sollte auch keinesfalls verallgemeinert werden. Das, was einem selbst widerfahren ist, muss anderen "Kunden" noch lange nicht widerfahren.

Zitat:
2. darf man das Unternehmen oder Amt darauf hinweisen, dass man auf der z. B. Xing oder facebookseite des Unternehmers oder der Behörde einen entsprechenden persönlichen Kommentar hinterläßt?
Siehe oben, man droht nicht, man macht oder lässt es bleiben.

Zitat:
3. darf man auch ohne Vorankündigung unter Nennung des konkreten Einzelfalls (oder besser ohne?) und Nennung der Firma/das Amts eine Beurteilung in einem Forum abgeben?
Ja, unter den o.g. Voraussetzungen. Personenbezogene Daten (z.B. Namen der Sachbearbeiter) sollten sicherheitshalber anonymisiert werden.

Zitat:
Könnte bei einem der genannten Fälle Datenmißbrauch vorliegen oder macht man sich evtl. sogar strafbar?
Was für Daten sollen denn da missbraucht werden?

Am Rande: für Behörden besteht Auskunftspflicht: http://www.rechtslexikon-online.de/A...oerdliche.html
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #3 (permalink)  
Alt 16.04.2011, 02:32
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AW: Kann eine negative Beurteilung einer Firma z. B. in einem Forum Datenmißbrauch sein?

Zitat:
Zitat von rechtso49 Beitrag anzeigen
angenommen, ein Unternehmen oder eine Behörde arbeitet in einem konkreten Einzelfall nach der persönlichen Einschätzung schlecht oder falsch:

1. darf man das Unternehmen oder Amt darauf hinweisen, dass man sein Verhalten oder seine Entscheidung aufgrund eines allgemein zu vermutenden öffentlichen Interesses in den entsprechenden Medien, z. B. Foren, veröffentlichen wird?
Sicher darf man. Es fragt sich höchstens, warum man das tun sollte? (Darauf hinweisen...) Warum schreibt man's nicht einfach?

Zitat:
2. darf man das Unternehmen oder Amt darauf hinweisen, dass man auf der z. B. Xing oder facebookseite des Unternehmers oder der Behörde einen entsprechenden persönlichen Kommentar hinterläßt?
Sicher darf man. (Darauf hinweisen...) Sinnvoller wäre es aber wohl, einfach den Kommentar zu schreiben. Die sehen das dann auch so.

Zitat:
3. darf man auch ohne Vorankündigung unter Nennung des konkreten Einzelfalls (oder besser ohne?) und Nennung der Firma/das Amts eine Beurteilung in einem Forum abgeben?
Sicher darf man. Warum sollte man das denn auch "vorankündigen"?

Zitat:
Könnte bei einem der genannten Fälle Datenmißbrauch vorliegen
Wie sollte das gehen?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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beurteilung, bewertung, datenmißbrauch, forum, negative

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