Dies ist eine Diskussion zu Haben Suchmaschinen ein Recht auf Veröffentlichung interner Dokumente? innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Haben Suchmaschinen ein Recht auf Veröffentlichung interner Dokumente? |
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| AW: Haben Suchmaschinen ein Recht auf Veröffentlichung interner Dokumente? als erstes würde sich mir ja die frage stellen, wie die suchmaschine da dran gekommen sein soll, wenn die daten nicht öffentlich zugänglich gewesen wären? geht doch eigentlich gar nicht. oder...? |
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| AW: Haben Suchmaschinen ein Recht auf Veröffentlichung interner Dokumente? Wo ist das definiert? Man kann den Standpunkt vertreten, die Veröffentlichung geschieht durch Weitergabe der URL. Der Druck einer Zeitung stellt ja auch noch keine Veröffentlichung dar. |
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| AW: Haben Suchmaschinen ein Recht auf Veröffentlichung interner Dokumente? was soll denn definiert sein? kannst du denn die frage beantworten: wie wäre die suchmaschine denn überhaupt an die daten herangekommen? oder waren sie nicht geschützt? |
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| AW: Haben Suchmaschinen ein Recht auf Veröffentlichung interner Dokumente? Zitat:
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Haben Suchmaschinen ein Recht auf Veröffentlichung interner Dokumente? Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Haben Suchmaschinen ein Recht auf Veröffentlichung interner Dokumente? http://www.paloubis.com/2010/07/pers...ngliche-fotos/ http://www.rechtzweinull.de/index.ph...people-Co.html http://www.linksandlaw.de/urteil171-...thumbnails.htm http://www.linksandlaw.de/urteil78-thumbnails-tdg.htm https://www.datenschutzzentrum.de/su...maschinen.html https://www.datenschutzzentrum.de/su...zulaessig.html
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Haben Suchmaschinen ein Recht auf Veröffentlichung interner Dokumente? Zitat:
Wer Dateien nicht von einer Suchmaschine durchsucht haben will, sollte sie a) nicht auf einem über das Internet frei zugänglichen Webserver ablegen, b) eine robots.txt-Datei auf dem Webserver ablegen, die Suchmaschinen anzeigt "dies hier nicht durchsuchen und indexieren" (was zivilisierte Suchmaschinen befolgen), und c) vielleicht auch nicht interne Dokumente von im WWW veröffentlichten Websites aus verlinken.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Haben Suchmaschinen ein Recht auf Veröffentlichung interner Dokumente?
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Haben Suchmaschinen ein Recht auf Veröffentlichung interner Dokumente? Nein. Erst das Verteilen. Den Unterschied hatte inwa gemeint. Im Gegensatz zu einer Zeitung, bei der die Druckexemplare im Keller liegen, sind aber EDV-Dokumente auf einem Server nicht unbedingt gegen Einblick geschützt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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