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Fremde Adresse angeben

Dies ist eine Diskussion zu Fremde Adresse angeben innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 07.11.2011, 11:29
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Fremde Adresse angeben

Nehmen wir folgenden fiktiven Fall an:

Person C und Person H kennen sich nicht persönlich, sind sich dennoch auf Grund gewisser Lebensumstände alles andere als freundschaftlich gesinnt. Während Person C die Existenz von Person H komplett ignoriert, gibt Person H immer wieder ihren eigenen Namen mit der Postanschrift von Person C weiter.

Das führt dazu, dass Person C ständig diverse Post (wenn auch nicht mit ihrem Namen) erhält, wie Werbebriefe, Angebote ... Somit ist die Privatanschrift von Person C nun in diversen Adressdateien vorhanden. Person C hat zum einen ja nie eingewilligt, ihre Privatanschrift weiter zu geben und möchte sich (u.a. aus Datenschutzgründen) auch nicht in zig Adressdateien verewigt wissen.

Frage 1: Kann Person C dagegen vorgehen, dass ihre Anschrift weiterhin von Person H angegeben wird?
Frage 2: Ist es rechtlich unbedenklich, den eigenen Namen (wissentlich) mit einer bestimmten, fremden Anschrift ohne Einwilligung preis zu geben?
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Alt 07.11.2011, 13:20
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AW: Fremde Adresse angeben

Zitat:
Zitat von clline Beitrag anzeigen
gibt Person H immer wieder ihren eigenen Namen mit der Postanschrift von Person C weiter.
Nur um Mißverständnisse zu vermeiden:

Person H, Meierstraße 1, 12345 Tuntenhausen
Person C, Schulzestraße 1, 12345 Tuntenhausen

H gibt nun als seine Anschrift an: Person H, Schulzestraße 1, 12345 Tuntenhausen?

Außer bei Wurfsendungen o.ä. kann das eigentlich nicht zu Problemen führen, außer für die Post - die muß ja immer die ganzen Briefe als "Empfänger unbekannt" zurücktransportieren.

Zitat:
Das führt dazu, dass Person C ständig diverse Post (wenn auch nicht mit ihrem Namen) erhält, wie Werbebriefe, Angebote ...
Das widerspricht allen Voschriften für den Brief- und Paketdienst. C sollte sich mal mit der Post in Verbindung setzen, oder alternativ einen Aufkleber am Briefkasten anbringen "Person H wohnt hier nicht!" o.ä.

Zitat:
Somit ist die Privatanschrift von Person C nun in diversen Adressdateien vorhanden. Person C hat zum einen ja nie eingewilligt, ihre Privatanschrift weiter zu geben und möchte sich (u.a. aus Datenschutzgründen) auch nicht in zig Adressdateien verewigt wissen.
C ist aber auch nicht verewigt, sondern H mit einer falschen Adresse. Das ist ein entscheidender Unterschied.

Zitat:
Frage 1: Kann Person C dagegen vorgehen, dass ihre Anschrift weiterhin von Person H angegeben wird?
Kann man so pauschal nicht sagen? Wenn C z.B. in einem Mehrfamilienhaus wohnt, kann ja grundsätzlich der Eigentümer/Vermieter H die Erlaubnis geben, dort einen Briefkasten aufzuhängen.

Wenn C alleiniger Eigentümer des Grundstücks unter der angegebenen Adresse ist, sollte C m.E. zivilrechtliche Ansprüche gegen H haben, die Nutzung der Adresse zu unterlassen. Das könnte man m.E. als unzulässigen Eingriff in das Eigentum von C ansehen.

Wenn C, siehe oben, in einem Mehrfamilienhaus wohnt, könnte m.E. der Eigentümer/Vermieter zivilrechtliche Abwehransprüche gegen H haben. Denn selbst wenn man den eigentlichen Eingriff (Nutzung der Adresse) als eher gering einsehen wird, führt er im konkreten Fall ja zu einer erheblichen Belästigung. Und das sollte m.E. schon Abwehransprüche begründen können.

Zitat:
Frage 2: Ist es rechtlich unbedenklich, den eigenen Namen (wissentlich) mit einer bestimmten, fremden Anschrift ohne Einwilligung preis zu geben?
Kommt drauf an. Es gibt m.E. keine direkten Rechtsvorschriften, die das verbieten, wohl aber können sich indirekt Abwehransprüche dagegen ergeben.

Aber der einfachste Weg, die unerwünschte Post abzuwehren, dürfte einfach ein entsprechender Hinweis an die Post sein. Denn die Post darf die Sendungen gar nicht falsch zustellen, daß ist ein Verstoß gegen §206 StGB, und die Post hat ein starkes Interesse daran, das zu vermeiden.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 07.11.2011, 14:26
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AW: Fremde Adresse angeben

Zunächst einmal danke für die ausführliche Darstellung.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Nur um Mißverständnisse zu vermeiden:

Person H, Meierstraße 1, 12345 Tuntenhausen
Person C, Schulzestraße 1, 12345 Tuntenhausen

H gibt nun als seine Anschrift an: Person H, Schulzestraße 1, 12345 Tuntenhausen?
Korrekt. Allerdings wohnen beide Personen nicht im gleichen Ort … ist aber vermutlich irrelevant

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
C ist aber auch nicht verewigt, sondern H mit einer falschen Adresse. Das ist ein entscheidender Unterschied.
Richtig. Der Name Person H wird verewigt und die Adresse von C. Also kommen Folgesendungen weiterhin an C.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
... Wenn C z.B. in einem Mehrfamilienhaus wohnt ...
C lebt im eigenen Einfamilienhaus. Daher finde ich das hier sehr interessant ...

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
...
Wenn C alleiniger Eigentümer des Grundstücks unter der angegebenen Adresse ist, sollte C m.E. zivilrechtliche Ansprüche gegen H haben, die Nutzung der Adresse zu unterlassen. Das könnte man m.E. als unzulässigen Eingriff in das Eigentum von C ansehen.

... selbst wenn man den eigentlichen Eingriff (Nutzung der Adresse) als eher gering einsehen wird, führt er im konkreten Fall ja zu einer erheblichen Belästigung. Und das sollte m.E. schon Abwehransprüche begründen können.
Danke für diese Denkanstöße.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Aber der einfachste Weg, die unerwünschte Post abzuwehren, dürfte einfach ein entsprechender Hinweis an die Post sein. Denn die Post darf die Sendungen gar nicht falsch zustellen, daß ist ein Verstoß gegen §206 StGB, und die Post hat ein starkes Interesse daran, das zu vermeiden.
Diese Info hat Person C auch schon von der Post bekommen, dass die Briefe eigentlich nicht eingeworfen werden dürfen.
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Alt 07.11.2011, 16:36
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AW: Fremde Adresse angeben

Gegen H hat C einen Unterlassungsanspruch. Diesen würde ich im Rahmen einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.

Vorbehaltlich speziellerer Regelungen, die ich jetzt nicht eigens durchgeprüft habe, ergibt sich ein solcher Anspruch mindestens aus Art. 2 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht).
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Alt 08.11.2011, 07:25
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AW: Fremde Adresse angeben

Zitat:
Zitat von clline Beitrag anzeigen
gibt Person H immer wieder ihren eigenen Namen mit der Postanschrift von Person C weiter.
welche beweise gibt es, dass es H selber ist, der das spielchen treibt, und nicht ein unbekannter dritter ?

ich könnte auch im www den namen vom lichtboxer und die adresse vom tommy eingeben ....
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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Alt 10.11.2011, 10:42
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AW: Fremde Adresse angeben

Es gibt eine Aussage, die folgendermaßen aussieht.
Person H ist mit Person Cs Ehemann, nennen wir ihn Person A, liiert. Daher die wenig freundschaftliche Gesinnung :-)
A sagt gegenüber C aus, dass H die Adresse "versehentlich" angegeben hat.

Person C beabsichtigt nicht wirklich gegen Person H anzugehen. Es hat mich nur interessiert, ob jeder Hinz und Kunz fremde Adressen angeben kann, ohne eventuelle Konsequenzen befürchten zu müssen.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.11.2011, 11:09
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AW: Fremde Adresse angeben

das mag verstehen wer will

wieso stellt die post sachen in einem haus zu, wo ein fremder name drauf steht ? ist die botin auch weiblich und mit dem ehemann von C verbandelt ?

so was kann einmal vorkommen (wäre auch schon schlimm) - aber nach reklamation bei der post kein 2tes mal !!

(im übrigen würde ich mich bei einem möglichen rechtsstreit nicht auf die aussage des ehemannes als beweismittel verlassen - auch der könnte das spielchen abstellen, will es aber offensichtlich nicht)
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 12:21
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AW: Fremde Adresse angeben

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Gegen H hat C einen Unterlassungsanspruch. Diesen würde ich im Rahmen einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.
So schnell schießen die Preussen nicht...!

C muß erstmal nachweisen, daß H die Sendungen an die falsche Adresse veranlasst hat. Das wird im Regelfall schwer fallen, oder meistens sogar unmöglich sein.

Der praktisch gangbare Weg führt über die Post oder einen Aufkleber am Briefkasten.
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  #9 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 12:22
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AW: Fremde Adresse angeben

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
das mag verstehen wer will

wieso stellt die post sachen in einem haus zu, wo ein fremder name drauf steht ? ist die botin auch weiblich und mit dem ehemann von C verbandelt ?
Postboten machen sowas manchmal. Erfahrungswerte. Und manchmal sind Postboten auch päpstlicher als der Papst, und halten die einschlägigen Vorschriften überkorrekt ein.
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  #10 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 12:34
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AW: Fremde Adresse angeben

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
So schnell schießen die Preussen nicht...!
Die Preußen schießen schneller, als Du kacken kannst.

Zitat:
C muß erstmal nachweisen, daß H die Sendungen an die falsche Adresse veranlasst hat.
Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung muss der C das nur plausibel darlegen, jedoch noch nicht gerichtsfest nachweisen. Je nach Stellungnahme des Antragsgegners kann das dann auch auf dieser Basis entschieden werden.

Dies entspricht dem Wesen des vorläufigen Rechtsschutzes.

Alles andere klärt man dann evtl. im Rahmen eines normalen Verfahrens.
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