Dies ist eine Diskussion zu Fremde Adresse angeben innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Fremde Adresse angeben Person C und Person H kennen sich nicht persönlich, sind sich dennoch auf Grund gewisser Lebensumstände alles andere als freundschaftlich gesinnt. Während Person C die Existenz von Person H komplett ignoriert, gibt Person H immer wieder ihren eigenen Namen mit der Postanschrift von Person C weiter. Das führt dazu, dass Person C ständig diverse Post (wenn auch nicht mit ihrem Namen) erhält, wie Werbebriefe, Angebote ... Somit ist die Privatanschrift von Person C nun in diversen Adressdateien vorhanden. Person C hat zum einen ja nie eingewilligt, ihre Privatanschrift weiter zu geben und möchte sich (u.a. aus Datenschutzgründen) auch nicht in zig Adressdateien verewigt wissen. Frage 1: Kann Person C dagegen vorgehen, dass ihre Anschrift weiterhin von Person H angegeben wird? Frage 2: Ist es rechtlich unbedenklich, den eigenen Namen (wissentlich) mit einer bestimmten, fremden Anschrift ohne Einwilligung preis zu geben? |
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| AW: Fremde Adresse angeben Zitat:
Person H, Meierstraße 1, 12345 Tuntenhausen Person C, Schulzestraße 1, 12345 Tuntenhausen H gibt nun als seine Anschrift an: Person H, Schulzestraße 1, 12345 Tuntenhausen? Außer bei Wurfsendungen o.ä. kann das eigentlich nicht zu Problemen führen, außer für die Post - die muß ja immer die ganzen Briefe als "Empfänger unbekannt" zurücktransportieren. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wenn C alleiniger Eigentümer des Grundstücks unter der angegebenen Adresse ist, sollte C m.E. zivilrechtliche Ansprüche gegen H haben, die Nutzung der Adresse zu unterlassen. Das könnte man m.E. als unzulässigen Eingriff in das Eigentum von C ansehen. Wenn C, siehe oben, in einem Mehrfamilienhaus wohnt, könnte m.E. der Eigentümer/Vermieter zivilrechtliche Abwehransprüche gegen H haben. Denn selbst wenn man den eigentlichen Eingriff (Nutzung der Adresse) als eher gering einsehen wird, führt er im konkreten Fall ja zu einer erheblichen Belästigung. Und das sollte m.E. schon Abwehransprüche begründen können. Zitat:
Aber der einfachste Weg, die unerwünschte Post abzuwehren, dürfte einfach ein entsprechender Hinweis an die Post sein. Denn die Post darf die Sendungen gar nicht falsch zustellen, daß ist ein Verstoß gegen §206 StGB, und die Post hat ein starkes Interesse daran, das zu vermeiden.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Fremde Adresse angeben Zunächst einmal danke für die ausführliche Darstellung. Zitat:
Zitat:
C lebt im eigenen Einfamilienhaus. Daher finde ich das hier sehr interessant ... Zitat:
Zitat:
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| AW: Fremde Adresse angeben Gegen H hat C einen Unterlassungsanspruch. Diesen würde ich im Rahmen einer einstweiligen Verfügung durchsetzen. Vorbehaltlich speziellerer Regelungen, die ich jetzt nicht eigens durchgeprüft habe, ergibt sich ein solcher Anspruch mindestens aus Art. 2 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht). |
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| AW: Fremde Adresse angeben Zitat:
ich könnte auch im www den namen vom lichtboxer und die adresse vom tommy eingeben ....
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Fremde Adresse angeben Es gibt eine Aussage, die folgendermaßen aussieht. Person H ist mit Person Cs Ehemann, nennen wir ihn Person A, liiert. Daher die wenig freundschaftliche Gesinnung :-) A sagt gegenüber C aus, dass H die Adresse "versehentlich" angegeben hat. Person C beabsichtigt nicht wirklich gegen Person H anzugehen. Es hat mich nur interessiert, ob jeder Hinz und Kunz fremde Adressen angeben kann, ohne eventuelle Konsequenzen befürchten zu müssen. |
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| AW: Fremde Adresse angeben das mag verstehen wer will ![]() wieso stellt die post sachen in einem haus zu, wo ein fremder name drauf steht ? ist die botin auch weiblich und mit dem ehemann von C verbandelt ? so was kann einmal vorkommen (wäre auch schon schlimm) - aber nach reklamation bei der post kein 2tes mal !! (im übrigen würde ich mich bei einem möglichen rechtsstreit nicht auf die aussage des ehemannes als beweismittel verlassen - auch der könnte das spielchen abstellen, will es aber offensichtlich nicht)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Fremde Adresse angeben Zitat:
C muß erstmal nachweisen, daß H die Sendungen an die falsche Adresse veranlasst hat. Das wird im Regelfall schwer fallen, oder meistens sogar unmöglich sein. Der praktisch gangbare Weg führt über die Post oder einen Aufkleber am Briefkasten.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Fremde Adresse angeben Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Fremde Adresse angeben Die Preußen schießen schneller, als Du kacken kannst. Zitat:
Dies entspricht dem Wesen des vorläufigen Rechtsschutzes. Alles andere klärt man dann evtl. im Rahmen eines normalen Verfahrens. |
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